Zoll deckt Schwarzarbeit in Lennestädter Diskothek auf

Ermittlungsverfahren


Symbolfoto. von Zoll
Symbolfoto. © Zoll

Lennestadt. Beamte des Hauptzollamts Dortmund haben am späten Samstagabend, 20. Januar, und in der Nacht auf Sonntag in verschiedenen Orten Bars, Diskotheken sowie Etablissements im Prostitutionsgewerbe überprüft und dabei mehrere Verstöße festgestellt. Bei der Kontrolle einer Diskothek in Lennestadt wurden alleine vier Mitarbeiter erfasst, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet sind.


„Dabei getroffene Ausreden, dass es sich nur um eine Probearbeit oder Gefälligkeit und nicht etwa um ein Arbeitsverhältnis handele, sind die Zöllnerinnen und Zöllner gewohnt“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

„Etwas kreativer, aber auch nicht überzeugend war die Behauptung eines Türstehers, der darauf bestand, dass er nur Gast und seine Security-Arbeitskleidung ein Karnevalskostüm sei. Bezeichnenderweise wäre er damit der einzige Kostümierte in der ganzen Diskothek gewesen“, so Münch weiter.

Den Arbeitgeber erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. “Mit Kontrollen des Zolls, die risikoorientiert durchgeführt werden, muss jederzeit gerechnet werden. Schwarzarbeit lohnt sich nicht“, resümiert Münch. In Siegen deckte der Zoll weitere Verstöße im Gaststättengewerbe auf.

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