Weiterführende Schulen nehmen Anmeldungen entgegen

Zeiten für Lennestadt und Kirchhundem auf einen Blick


Die weiterführenden Schulen in Lennestadt und Kirchhundem, hier ein Symbolfoto der Sekundarschule Hundem-Lenne am Standort Meggen, nehmen im Januar/Februar 2023 Anmeldungen entgegen. von Kerstin Sauer
Die weiterführenden Schulen in Lennestadt und Kirchhundem, hier ein Symbolfoto der Sekundarschule Hundem-Lenne am Standort Meggen, nehmen im Januar/Februar 2023 Anmeldungen entgegen. © Kerstin Sauer

Lennestadt. Die weiterführenden Schulen in Lennestadt und Kirchhundem geben ihre Anmeldetermine für die kommenden Fünftklässler und Seiteneinsteiger bekannt.


Die Sekundarschule Hundem-Lenne (Telefon: 02723/608 920) nimmt Anmeldungen nur am Hauptstandort in Meggen und nach vorheriger Terminabsprache entgegen. Anmeldungen sind wie folgt möglich:

  • Montag, 6. Februar, bis Donnerstag, 2. März. jeweils von 8 bis 15 Uhr;
  • Mittwoch, 8. und 15. Februar, von 8 bis 17.30 Uhr.
  • Vom 16. bis 21. Februar sind keine Anmeldungen möglich.

Die Lessing Realschule Grevenbrück (Telefon: 02723/608 940) nimmt im vorgezogenen Anmeldeverfahren von Freitag bis Donnerstag, 20. bis 26. Januar, jeweils von 8 bis 14 Uhr Anmeldungen entgegen. Es werden keine Anmeldetermine benötigt.

Das Gymnasium der Stadt Lennestadt (Telefon: 02723/608 900) vergibt ab Montag, 23. Januar, Termine telefonisch oder per E-Mail an sekretariat@gymsl.de. Die Anmeldeformulare können auf der Homepage (siehe Link) heruntergeladen werden. Die Anmeldungen sind im Zeitraum von Montag bis Mittwoch, 6. bis 15. Februar, von 8 bis 16 Uhr möglich.

Das Gymnasium Maria Königin (Tel. 02723/687 80) nimmt Anmeldungen an folgenden Tagen entgegen:

  • Montag bis Freitag, 6. bis 10. Februar, jeweils von 8 bis 18 Uhr
  • Montag bis Mittwoch, 13. bis 15. Februar, jeweils von 8 bis 14 Uhr


Unterlagen

Zur Anmeldung sind die letzten beiden Zeugnisse der Grundschule, am Gymnasium Maria Königin die letzten drei Zeugnisse mitzubringen. Darüber hinaus sind die vier Anmeldescheine der Grundschule, die Schulformempfehlung der Grundschule, das Impfbuch (Nachweis über Masernschutz), das Familienstammbuch und bei getrennt lebenden Eltern die Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten vorzulegen.

Artikel teilen: