Viel Gewalt und viel Alkohol: Finnentroper zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mehrere Ausfälle in Lennestadt


Topnews
 von Adam Fox
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Lennestadt/Finnentrop. In insgesamt fünf Anklagepunkten ist ein 42-jähriger Finnentroper am Donnerstag, 22. April, vor dem Amtsgericht Lennestadt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Jeweils im Februar und September 2020 hatte Kamil K. mehrere Straftaten begangen - zuerst in Meggen, dann im Altenhundemer Wigey.


Februar 2020: In den Morgenstunden hörte eine Zeugin, die über einer Fleischerei in Meggen wohnte, laute Geräusche. Beim Blick aus dem Fenster bemerkte sie eine Person, die sie aufgrund der Lichtverhältnisse nicht genau erkennen konnte.

Zeitgleich sah eine zweite Zeugin beim Spaziergang mit ihrem Hund, dass Kamil K. die Fensterscheibe der Metzgerei mit einem Gegenstand malträtierte. Schnell flüchtete sie, gefolgt von dem Angeklagten, der ihr hinterher rief: „Schlampe, bleib stehen!“ In einer nahe gelegenen Bäckerei konnte sich die Frau in Sicherheit bringen und die Polizei alarmieren.

Situation eskaliert

Kamil K. indes entfernte sich von der Bäckerei und traf auf einen weiteren Zeugen. Dieser sah, dass der Angeklagte einen Schraubenzieher in der Hand hielt und appellierte an ihn, das Werkzeug wegzulegen. Dem kam Kamil K. nach, forderte von dem Zeugen aber zeitgleich dessen EC-Karte, um sich Zigaretten zu holen. Als dieser sich weigerte, schlug ihm der Angeklagte drei Mal ins Gesicht. Der Zeuge wehrte sich mit einem Regenschirm. Kamil K. flüchtete.

Bei dem Angriff wurde der Zeuge verletzt, so dass er im Krankenhaus behandelt werden musste und zwei Wochen lang nicht arbeiten konnte. Der Angeklagte wurde – stark alkoholisiert – von der Polizei festgenommen.

Eisenpoller wird zu Tatwaffe

September 2020: Am Tatabend war der Angeklagte mit drei weiteren Männern im Lennestädter Wigey unterwegs. Es floss reichlich Alkohol – und es kam zum Streit. Anfangs verbal, bis der Angeklagte einen Eisenpoller aus der Verankerung riss und diesen mit voller Wucht gegen den Oberarm eines Kumpanen schlug. Danach flüchtete Kamil K..

Wieder wurde er von der Polizei aufgegriffen und zur Wache nach Altenhundem gebracht – dort nahm das Drama seinen weiteren Lauf… Kamil K. weigerte sich, eine Maske zu tragen. Auch einen Spuckschutz, den ihm die Polizisten anbringen wollten, zerbiss er dreimal. Beim dritten Versuch biss er einem Beamten in den Finger, als dieser ihm den Schutz anbringen wollte. Nur, weil der Polizist Lederhandschuhe trug, wurde er nicht verletzt.

Nachdem man Kamil K. fixiert hatte, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis: 2,1 Promille.

Richter stellt verminderte Schuldfähigkeit fest

Richter Edgar Tiggemann hielt dem Angeklagten zugute, dass dieser bis zu den beiden Vorfällen polizeilich nicht in Erscheinung getreten sei. Allerdings dürfe er sich in den nächsten drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, ansonsten müsse er eine Haftstrafe antreten. Auch der hohe Alkoholpegel habe zu einer verminderten Schuldfähigkeit beigetragen.

Neben der zehnmonatigen Bewährungsstrafe wurde Kamil K. zu Tagessätzen in Höhe von 1.700 Euro verurteilt. Das Geld geht an das Lennestädter St.-Elisabeth-Hospiz.

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