Verstärkte Hundesteuer-Kontrollen in Lennestadt

Stadt weist auf Markenpflicht hin


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Lennestadt. Die Stadt Lennestadt weisen Hundehalter auf verstärkte Kontrollen im Stadtgebiet hin: Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich die jeweils gültigen Hundesteuermarken zeigen lassen, denn laut der städtischen Hundesteuersatzung müssen die Vierbeiner außerhalb der Wohnung oder des Grundbesitzes eine sichtbar befestigte gültige Steuermarke tragen.


Alle Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt zur Hundesteuer anzumelden. Das gilt auch für Hunde, die für länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen oder zum Anlernen gehalten werden.

Zurzeit sind über 1500 Hunde gemeldet. Die Stadt Lennestadt geht jedoch davon aus, dass eine nicht unerhebliche Anzahl weiterer Hunde im Stadtgebiet gehalten wird, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. „Im Interesse der Steuergerechtigkeit und der ,ehrlichen´ Steuerzahler“, so die Verwaltung, sollen diese Hunde nun auch erfasst werden.
Haltungserlaubnis für bestimme Rassen
Sollte ein nicht angemeldeter Hund entdeckt werden, muss der Halter mit einem Bußgeld rechnen. Die Haltung von sogenannten „großen Hunden“, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder 20 Kilogramm Körpergewicht erreichen, ist zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Für die Haltung gefährlicher Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen ist vor Anschaffung des Hundes beim Ordnungsamt eine Haltungserlaubnis zu beantragen. Nachmeldungen werden noch bis zum 31. August entgegengenommen.

Danach können Verstöße gegen diese Meldepflicht ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden. Nähere Informationen zur Hundehaltung und zur Hundesteuer sowie die entsprechenden Anmeldeformulare gibt es auf der Homepage der Stadt Lennestadt oder unter Tel. 02723/608-206.
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