Vater und Großvater angeklagt - Strafverfahren eingestellt

Gerichtsverhandlung


  • Lennestadt, 10.04.2019
  • Von Christine Schmidt
    Profilfoto Christine Schmidt

    Christine Schmidt

    Redaktion


    E-Mail schreiben
 von © Irochka / lia
© © Irochka / lia

Lennestadt. Hitziges Verhalten hat einen Vater und Großvater als Beschuldigte am Dienstag, 9. April, vor das Amtsgericht Lennestadt gebracht. Sie sollen eine Gruppe von Kindern in Maumke bedroht haben. Statt aber alle beteiligten Kinder in den Zeugenstand zu rufen, versuchten sich Verteidigung und Anklage zu einigen, um die Sache nicht unnötig hochzuschaukeln. „Man muss die Situation nicht aufplustern, mit Kindern müssen wir vorsichtig umgehen“, mahnte Einzelrichter Matthias Witte.


Die zwei Männer waren angeklagt, eine Gruppe von Kindern im November 2018 mit ihren Kleinkrafträdern gehetzt und verfolgt zu haben. Der Ältere (62) soll außerdem eines der Kinder angefahren und dabei verletzt haben.

Auslöser des Vorfalls war ein Streit unter Kindern gewesen. Eine Gruppe hatte es offenbar auf den elfjährigen Sohn bzw. Enkel der zwei Angeklagten abgesehen und diesem mit Gewalt gedroht. „Die wollten meinen Enkel verdreschen“, erklärte der 62-Jährige. Daraufhin habe er einem dieser Jungs die Meinung sagen wollen und sei mit seinem Roller losgefahren.
Auf dem Gullideckel ausgerutscht
Dass er den Radfahrer dann bei der Verfolgung touchiert habe, sei ein unglücklicher Zufall gewesen, erzählte der 62-Jährige. Denn er sei mit seinem Roller auf einem Gullideckel ausgerutscht und auf das Fahrrad aufgefahren. „Ich wollte dem nichts tun, das tut mir leid“, sagte der 62-Jährige. Von einer Verletzung habe das Kind nichts gesagt und sei dann weitergefahren.

Der zweite Beschuldigte (35) bekam von den Streitigkeiten seines Sohnes mit, als der seine Mutter anrief. Dann sei er sofort mit seinem Roller los, um die Jungs zu stoppen und mit ihnen zu sprechen. Verfolgt oder gar getrieben habe er aber niemanden, beteuerte er vor Gericht
Richter wird stutzig
Anderer Meinung war da der Staatsanwalt. „Wenn Sie mit dem Roller hinter den Kindern herfahren und ‚Bleibt stehen‘ rufen, dann stelle ich die Absicht nach einem Gespräch in Frage.“ Auch die Kinder hätten sich in dieser Situation wohl eher bedroht gefühlt, fand er.

Stutzig machte Richter Witte ein ganz anderer Punkt: Wenn der Junge bedroht worden sei, dann suche man doch erstmal nach ihm, statt hinter den anderen Kindern herzufahren.
Situation als beendet angesehen
Den herbeigerufenen Polizeibeamten hatte der vom Roller touchierte Junge bestätigt, dass er nicht verletzt sei. „Deshalb haben wir auf Fotos verzichtet“, sagte ein Polizeibeamter aus. „Die Situation haben wir dann als beendet gesehen.“

Verteidiger Manfred Sonnenschein und sein Kollege Brüggemann regten an, auf die Vernehmung der beteiligten Kinder zu verzichten: „Die Kinder jetzt noch zu vernehmen, bringt keinem etwas.“ Dem stimmte der Staatsanwalt zu.
Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro
„Das darf nicht noch einmal passieren“, mahnte Richter Witte in Richtung der beiden Angeklagten. „Das Verhalten war völlig übertrieben. Es geht auch darum, Ihnen zu zeigen, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung ist.“

Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Zahlung einer Geldbuße von jeweils 1.000 Euro vorläufig eingestellt.
Artikel teilen: