UWG Lennestadt lehnt Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitz ab
Extra-Zahlung „in krassem Missverhältnis zu Sparbemühungen“
- Lennestadt, 07.02.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Lennestadt. Wer in einer NRW-Kommune als Vorsitzender einen Ausschuss des Rates leitet, hat seit dem Jahreswechsel ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Für Lennestadt sieht das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eine monatliche Zusatzvergütung in Höhe von 290,20 Euro vor. Die UWG Lennestadt sieht darin eine unnötige und sogar fragwürdige Belastung der Haushaltskasse.

Gleichzeitig warnt die UWG davor, dass die Aufwandsentschädigung als „versteckte Parteienfinanzierung“ angesehen werden könnte und auch aus diesem Grund abzulehnen sei. Statt der Extra-Zahlung würden sich die Unabhängigen Wähler stattdessen eine „verbesserte Mitbestimmung“ für Kommunen wünschen. Wie das aussehen soll? „Eigene Anträge, die etwas bewirken und nicht durch hoheitliche Regelungen abgeschmettert werden“, fordert die UWG in Richtung der Landesregierung.
Auch in anderen Kommunen des Kreises Olpe haben sich diverse Fraktionen in den vergangenen Tagen gegen die Aufwandsentschädigung ausgesprochen. Der Rat einer Stadt oder Gemeinde muss über einen Verzicht auf die Zusatzvergütung entscheiden. Die Lennestädter Stadtverordneten kommen am Mittwoch, 8. Februar, zur nächsten Sitzung zusammen.
