Urologie am St.-Josefs-Hospital: Jetzt reden die beiden Fachärzte

„Einseitige Entscheidung der GFO“


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Das St.-Josefs-Hospital in Altenhundem von Nils Dinkel
Das St.-Josefs-Hospital in Altenhundem © Nils Dinkel

Altenhundem. Nach dem Bericht „Urologie-Belegabteilung am St.-Josefs-Hospital schließt am Jahresende“ (LokalPlus vom 14. Dezember) nehmen die beiden Urologen Dr. Christian Büscher und Dr. Joachim Roloff zu der Thematik Stellung. Die Belegärzte werfen der GFO vor, nicht bzw. nur unter inakzeptablen Bedingungen an einer Fortsetzung der Zusammenarbeit interessiert zu sein. Sie schreiben:


„Die nun offenbar bevorstehende Schließung beruht auf einer einseitigen Entscheidung der GFO als Krankenhausträger. Um die konkrete Situation zu verstehen, muss die Besonderheit der Belegarzttätigkeit und müssen die strittigen Verträge kurz erklärt werden:

Der Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt und erhält auch keinerlei Bezüge vom Krankenhaus, sondern von den Krankenkassen. Das Krankenhaus erwirtschaftet mittels der Belegarztbehandlung und Pflege seinerseits Erlöse. Für ambulante Maßnahmen erhält nur der Arzt Bezüge und muss dafür Abgaben an das Krankenhaus leisten. Für Konsiliarleistungen, hier urologische Behandlungen bei stationären Patienten anderer Fachabteilungen, erhält der Arzt ein Honorar vom Krankenhaus.

Drei verschiedene Verträge

Die Tätigkeit der Belegärzte im Krankenhaus ist daher in drei verschiedenen Verträgen geregelt. Der Belegarztvertrag regelt die Behandlung stationärer Patienten, ein zweiter Vertrag („Nutzungsvereinbarung“) die Behandlung ambulanter Patienten, ein dritter Vertrag Konsiliarleistungen.

Der Belegarztvertrag von Dr. Büscher enthielt eine Altersbefristung (60. Lebensjahr) und lief im März 2023 aus. Ein von Dr. Büscher beantragter Anschlussvertrag wurde ohne Begründung seitens der GFO auf den 31.12.2023 befristet. Der Belegarztvertrag von Dr. Roloff ist altersbefristet bis 31.12.2024 (65. Lebensjahr).

Nicht mal ein Vertragsentwurf

Die GFO hat die Nutzungsvereinbarung mit beiden Urologen zum Jahresende gekündigt mit Erklärung der Absicht, eine Anschlussvereinbarung ab 1.1.2024 zu treffen. Es wurde allerdings in keiner Weise verhandelt; die GFO hat nicht einmal einen Vertragsentwurf für eine neue Nutzungsvereinbarung als Verhandlungsgrundlage vorgelegt. Der Geschäftsführer stand nicht für Verhandlungen zur Verfügung.

Die GFO war auch nicht bereit, über eine Belegarztvertragsverlängerung zu verhandeln, bevor nicht eine neue Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wäre. Der von der GFO geforderte Tagessatz war unerbringbar. Die von der GFO außerdem verlangte strikte räumliche, zeitliche und organisatorische Trennung zwischen stationärer, ambulanter und konsiliarischer Tätigkeit ist unrealistisch und komplett ineffizient. Daraufhin haben die Urologen auch den Konsiliarvertrag gekündigt.

Im Unklaren gelassen

Die GFO hat bislang nicht offiziell eine Abteilungsschließung verkündet, hat vielmehr bis vor wenigen Tagen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten über den Fortbestand völlig im Unklaren gelassen.

Der Wunsch und das Bestreben der beiden Urologen war stets, die Abteilung aufrecht zu erhalten und sogar mit einem dritten Facharzt zu verstärken. Die GFO hat diesbezüglich offensichtlich andere Pläne, obwohl sie uns mehrfach versichert hat, sich für den Fortbestand der Abteilung einzusetzen.“

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