„Unternehmerisches Risiko nicht zu Lasten der Allgemeinheit mindern“

Leserbrief zur Hohen Bracht


Leserbrief von privat
Leserbrief © privat

Lennestadt/Kreis Olpe. 100.000 Euro als Finanzhilfe für die Hohe Bracht als Ausgleich der corona-bedingten Finanzschäden will der Kreis Olpe an den Pächter zahlen (LokalPlus berichtete). Das sieht Willi Hünnekens aus Kickenbach kritisch. In seinem Leserbrief schreibt er:


„Das wird den derzeitigen Pächter sicher erfreuen und wie Bürgermeister Puspas meint, ist das auch gerechtfertigt, fair und weitsichtig vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Gastronomie.

Nun sind dies Umstände die derzeit auf jeden Gastronomiebetrieb zutreffen und jeder Gastronom sich über eine solch großzügige Handreichung freuen würde, vor allem diejenigen, die bereits mit dem Rücken an der Wand stehen oder jetzt schon das Handtuch werfen müssen.

Gleiche Voraussetzungen

Man muss auch unterscheiden, ob eine Finanzhilfe aus dem privatwirtschaftlichem Bereich erfolgt oder es sich um öffentliche Mittel handelt. Sicher ist es richtig, dass man ein Objekt wie die Hohe Bracht mit öffentlichen Mitteln erhalten muss, denn schließlich handelt es sich hier um öffentliches Eigentum.

Nur, bei dem verpachteten Gastronomiebetrieb der Hohen Bracht sollten die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei jedem anderen Gastronomiebetrieb. Auch für Pächter eines Betriebes in Eigentum der öffentlichen Hand gilt das unternehmerische Risiko, welches man nicht zu Lasten der Allgemeinheit mindern darf.

Anzumerken wäre noch, dass auch schon in der Vor-Corona-Zeit der Betrieb mit jährlich 50.000 Euro bezuschusst werden musste, obwohl die Investitionskosten sich doch eigentlich durch zu erwartende gute Umsätze refinanzieren sollten.“

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