Trockenbrück: Betrunkener Radfahrer stürzt

Polizei warnt vor Alkohol am Fahrradlenker


Symbolfoto von Nils Dinkel
Symbolfoto © Nils Dinkel

Trockenbrück. Ein 47-jähriger Fahrradradfahrer ist am Montag, 30. Oktober, in den frühen Abendstunden gegen 17.58 Uhr auf der B55 in Trockenbrück gestürzt. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann stark alkoholisiert war.


Im Krankenhaus Lennestadt wurde eine Blutprobe entnommen. Die Beamten fertigten eine entsprechende Anzeige. Der 47-Jährige wurde mit leichten Kopfverletzungen von den Rettungskräften behandelt.

Hinweis der Polizei: Nicht nur Autofahrende können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, sondern auch Radfahrende. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat.

Ab 0,3 Promille drohen Strafen

Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.

Durch alkoholbedingte Unfälle werden auch immer wieder schwere Verletzungen von Unfallbeteiligten hervorgerufen. Die Polizei rät daher: Kein Alkohol am Fahrradlenker!

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