Straßenbaubeiträge: Konkrete Auswirkungen für die Stadt Lennestadt

KAG-Neuregelung


Lennestadt. Die Neuregelung und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in Bezug auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen waren Thema in der vergangenen Ratssitzung im März. Aufgrund vieler Nachfragen möchte Bürgermeister Tobias Puspas diese Änderungen erklären.


„Am 24. März hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, in den „Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge“ die Höhe der Anteilsfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen von bisher 50 Prozent auf zukünftig 100 Prozent zu erhöhen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt demnach die von den Anliegern zu tragende Beitragslast in voller Höhe“, so Puspas.

Das solle nicht nur für zukünftige Straßenbaumaßnahmen gelten, sondern rückwirkend auch für alle Maßnahmen, die unter die im Jahr 2020 in Kraft getretene 50-Prozent-Förderung gefallen wären. Puspas: „Dies sind Baumaßnahmen, die vom Rat der Stadt Lennestadt ab dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind.“

Maßnahmen, die von der Förderung profitieren

Folgende Straßenbaumaßnahmen – teilweise ist der Ausbau bereits abgeschlossen, teils hat bisher lediglich eine Anliegerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer stattgefunden - profitieren von der 100-Prozent-Förderung des Landes:

  • Zum Maar, Elspe
  • Seilmecke, Elspe
  • Maarweg, Elspe
  • Am Sportplatz, Elspe
  • Gasse, Elspe
  • Bielefelder Straße, Elspe, Erneuerung Straßenbeleuchtung in einem Teilabschnitt
  • Lannermecke, Kirchveischede, 1. Bauabschnitt, Einmündung Am Radenberg bis Einmündung Am Hofe
  • Hüttenstraße, Altenhundem
  • In der Rübecke, Haus Nr. 1-24 A, Altenhundem, Erneuerung Straßenbeleuchtung
  • Rinsenbergstraße, Saalhausen
  • Bergstraße, Langenei
  • An der Lith, Langenei
  • Dierkesstraße von der Einmündung Kampstraße bis zum Abzweig Strübecke, Meggen
  • Eiling, Meggen
  • Ohlstraße, Meggen
Zwei Maßnahmen fallen raus

Lediglich für zwei Maßnahmen in der Stadt Lennestadt werden die Anlieger künftig noch zu Straßenbaubeiträgen herangezogen: Der Ausbau der Hangstraße in Grevenbrück vom Abzweig Kölner Straße bis zur Einmündung in die Lehmbergstraße sowie der Ausbau der Gehwege entlang der B 55 (Mescheder Straße) in der Ortsdurchfahrt Oberelspe.

Diese Maßnahmen wurden vor dem 1. Januar 2018 beschlossen und kommen daher nicht in den Genuss der Landesförderung.

Keine Verwechslung mit Erschließungsbeiträgen

Die angekündigte Förderung bezieht sich ausschließlich auf Straßenbaubeiträge. Martina Dobbener, Bereichsleiterin Bauverwaltung, erläutert den Unterschied: „Straßenbaubeiträge werden erhoben, wenn eine Straße, die in der Vergangenheit bereits einmal endgültig hergestellt worden ist, nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungszeit erneuert und/oder verbessert wird. Im Gegensatz dazu werden Erschließungsbeiträge erhoben, wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wird.“

Dies sei typischerweise bei der Erschließung von Neubaugebieten der Fall, aber auch dann, wenn eine Straße jahrzehntelang als Baustraße genutzt wurde und schließlich ihren erstmaligen endgültigen Ausbau erfährt. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt weiterhin unverändert ohne eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Artikel teilen: