Staatsanwaltschaft erhebt nach tödlichem Drama in Grevenbrück Mordanklage

Prozessauftakt am 10. November


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Nach den Geschehnissen am 3. Mai in Grevenbrück ist ein Mann wegen Mordes an seinem dreijährigen Sohn angeklagt worden. von Archiv Nils Dinkel
Nach den Geschehnissen am 3. Mai in Grevenbrück ist ein Mann wegen Mordes an seinem dreijährigen Sohn angeklagt worden. © Archiv Nils Dinkel

Grevenbrück. Am 3. Mai hat sich Schauriges in Grevenbrück abgespielt: Ein 34 (zur Tatzeit 33) Jahre alter Familienvater soll seinen dreijährigen Sohn gewürgt und anschließend die Matratze, auf der er lag, mit einem Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben. Einsatzkräfte fanden den Jungen im Rahmen der Löscharbeiten tot auf in dem Einfamilienhaus. Nun ist der aus Marokko stammende Mann wegen Mordes angeklagt. Prozessauftakt ist am Dienstag, 10. November, vor der Schwurkammer des Landgerichts Siegen.


Das Kind habe nach der Trennung der Eltern bei der Mutter gelebt, es hätten jedoch einvernehmliche Besuchskontakte stattgefunden, so Silvia Sünnemann, Pressesprecherin beim Landgericht Siegen. Am Tatmorgen habe der Angeklagte seinen Sohn bei der Mutter abgeholt und mit nach Grevenbrück genommen. Hier soll er das Kind bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ihn auf eine Matratze gelegt und diese mit Hilfe eines Brandbeschleunigers entflammt haben.

Aus dem Obduktionsergebnis geht hervor, dass die Brandverletzungen zum Tode führten. Der heute 34-Jährige sprang anschließend, mutmaßlich aus suizidaler Absicht, aus einem Fenster. Die Höhe betrug etwa 3,5 Meter. Zuvor hatte er sich eine oberflächliche Schnittverletzung im Brustbereich zugeführt.
Urteil soll im Dezember fallen
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 18. Dezember erwartet. Ein psychiatrischer Gutachter soll im Rahmen des Prozesses Angaben zur Schuldfähigkeit des 34-Jährigen machen. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke, Heimtücke und geheimgefährliche Mittel als gegeben.

Der Mann ist vorbestraft wegen Diebstahls, Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs, Körperverletzung sowie wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Ihm droht, sofern die Schuldfähigkeit festgestellt wird, eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Lebensgefährliche Verletzungen
Die Feuerwehr war am 3. Mai gegen 15.55 Uhr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus an der Dr.-Paul-Müller-Straße in Grevenbrück alarmiert worden, das zu einem direkt anliegenden Unternehmen gehört. Den Vater hatten die Einsatzkräfte mit lebensgefährlichen Verletzungen vor dem Haus liegend aufgefunden. Er war mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen worden.

Einsatzkräfte fanden das Kleinkind im Rahmen der Löscharbeiten gegen 16.30 Uhr tot auf einer Matratze liegend. Gegen den Mann war im weiteren Verlauf Haftbefehl erlassen worden, nachdem er aus dem Koma aufgewacht war.
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