Solidarische Verteilung

Flüchtlinge: Kommunen halten an gleichmäßiger Verteilung der Krankenkosten fest


 von Symbol Kerstin Sauer
© Symbol Kerstin Sauer

Die Städte und Gemeinden des Kreises Olpe zeigen sich bei den Krankenkosten für Asylbewerber und Flüchtlinge solidarisch und schließen eine umfassende Vereinbarung hinsichtlich der Kosten für die Krankenhilfe ab. Das teilt die Stadt Lennestadt in einer Pressemitteilung mit.


Die Bürgermeister aller sieben Kommunen des Kreises Olpe unterzeichneten kürzlich die entsprechende Vereinbarung für eine faire und gerechte Verteilung des Kostenrisikos der gesamten Krankenhilfe bei Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen. Dem Abschluss der Vereinbarung gingen entsprechende Beratungen und Beschlüsse in den einzelnen Räten in den vergangenen Wochen voraus.
Hinweise aus der Praxis
Die Krankenhilfe im Asylbereich soll sich nach Wortlaut des Gesetzes im Wesentlichen auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, beziehen. Jeder Asylbewerber erhält einmal im Quartal einen Behandlungsschein von der jeweiligen Kommune. Mit diesem Dokument ist eine Behandlung beim Hausarzt möglich, der wiederum Überweisungen zu Fachärzten ausstellen kann. Akute Notfälle werden jederzeit von den Bereitschaftsärzten oder Krankenhäusern versorgt. Die Kommunen rechnen die jeweiligen Kosten dann mit den entsprechenden Stellen ab. In unklaren Fällen wird eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe eingeholt, bevor planbare Behandlungen bewilligt werden. Dieses Verfahren garantiert eine ausreichende und zugleich wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Asylbewerber im Kreisgebiet.
Erweiterung einer bestehenden Vereinbarung
Bereits seit 2001 existierte zwischen den sieben Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung um einzelne Kommunen vor dem unkalkulierbaren Kostenrisiko stationärer Behandlungen in kostenintensiven Einzelfällen zu bewahren. Nach den guten Erfahrungen mit dieser Vereinbarung wurde diese nun überarbeitet und auf alle Krankheitskosten ausgeweitet. In diesem Schritt wurde aufgrund der stark gestiegenen Zuwanderungszahlen auch der Verteilungsmechanismus modifiziert, sodass nunmehr als Abrechnungsmaßstab die Anzahl der entsprechenden Leistungsempfänger in den einzelnen Kommunen dient. Im Ergebnis wird, durch die aus diesem interkommunalen Abstimmungsprozess resultierende Vereinbarung, eine gleichmäßige, solidarische Kostenverteilung zwischen den jeweiligen Kommunen erreicht. (LP)
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