Sexueller Missbrauch in Lennestadt: Mann muss für drei Jahre in Haft

Verfahren am Oberlandesgericht beendet


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Symbolfoto. von Pixabay.com
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Hamm/Lennestadt. Der im September 2022 wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer 13-Jährigen verurteilte Lennestädter muss seine dreijährige Haftstrafe absitzen. Der damals 44-Jährige hatte Rechtsmittel gegen das Urteil des Siegener Landgerichts eingelegt. Seine Revision wurde verworfen.


Die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm teilte auf LokalPlus-Nachfrage mit, dass es keine Rechtsfehler im Prozess gegeben habe. Das OLG habe deshalb die Revision als unbegründet angesehen. Damit ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig.

Der Lennestädter war bereits am 14. Januar 2022 vom Olper Amtsgericht für schuldig befunden und zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Schon hier sah es das Gericht als erwiesen an, dass er seine zum Tatzeitpunkt im Februar/März 2021 13-jährige Stieftochter in mehreren Fällen unsittlich berührt hatte. Damals fochten Verteidigung und Staatsanwaltschaft das Urteil an.

Am Montag, 5. September, urteilte dann das Landgericht Siegen erneut: Diesmal verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Den 44-Jährigen sprach die kleine Strafkammer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen, einer davon in Tateinheit mit Vergewaltigung, schuldig.

Verteidigung forderte Bewährung

Am Siegener Landgericht forderte die Verteidigung eine zweijährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Nebenklage plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten; die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre und zwei Monate.

Kurz vor Weihnachten war das Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht eingegangen. Es wurde eine Stellungnahme seitens der Generalstaatsanwalt eingefordert; anschließend stand der Fall zur Beratung im Senat an. Nachdem der Fall länger beim Berichterstatter lag, ist Ende April final entschieden worden.

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