Schwarzeinkauf von Dönerfleisch: Meggener Imbiss-Betreiber vor Gericht

360.000 Euro Steuerhinterziehung


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Ein Imbissbuden-Betreiber aus Meggen verantwortet sich seit Dienstag, 19. November, wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Hagen. von Symbol LokalPlus
Ein Imbissbuden-Betreiber aus Meggen verantwortet sich seit Dienstag, 19. November, wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Hagen. © Symbol LokalPlus

Hagen/Meggen. Ein ehemaliger Dönerverkäufer aus Meggen muss sich seit Dienstag, 19. November, vor dem Landgericht Hagen verantworten. Der Tatvorwurf: Steuerhinterziehung. Der Tatverdächtige soll zwischen 2009 und 2014 Steuern in Höhe von 360.000 Euro hinterzogen haben. Bei einem Geständnis könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.


Vor der großen Wirtschaftsstrafkammer wird das insgesamt zehnte der sogenannten „DönerVerfahren“ wegen Steuerhinterziehung verhandelt.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte, ein 47-Jähriger aus Lennestadt, soll nach dem Schwarzeinkauf von Dönerfleisch bei einem Zulieferer aus Hagen 18 Steuererklärungen verfälscht haben. Laut Anklageschrift habe der Lennestädter Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer hinterzogen. Der Dönerimbiss ist nicht mehr im Ort ansässig.
Geständnis könnte sich positiv auswirken
Das Verfahren hat laut Bernhard Kuchler (Vorsitzender Richter und Pressebeauftragter am Landgericht) am Dienstagmorgen, 19. November, um 9.30 Uhr begonnen. Zunächst sei die Anklageschrift verlesen worden, ehe die Beteiligten ein Rechtsgespräch geführt hätten. Die Kammer habe signalisiert, dass im Zuge eines Geständnisses und einer Zahlung einer Summe in Höhe von 20.000 Euro eine Strafe zur Bewährung in Aussicht gestellt werden könne.

Nach Beratung mit der Verteidigung habe sich der Angeklagte im Wesentlichen geständig gezeigt, wie das Landgericht auf LokalPlus-Nachfrage mitteilte. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte zudem, sein Mandant wolle versuchen die geforderten 20.000 Euro aufzutreiben, um bis Anfang Dezember einen Teil der Steuerschulden zu bezahlen. Die Urteilsverkündung ist für den 12. Dezember geplant.

Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. Bei einem Geständnis des Beschuldigten könnte der Prozess verkürzt werden. Das Gesetz sieht bei Steuerhinterziehungen in diesem Rahmen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren vor.
Hintergrund:
Das Landgericht Hagen hat im Ursprungsverfahren 2016 und 2017 zwei Verantwortliche einer Hagener Firma aufgrund von „Schwarzlieferungen“ von Dönerfleisch zu rechtskräftigen, mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun geht die Justiz gegen die Käufer der Dönerspieße vor. Einer dieser Abnehmer soll der Lennestädter gewesen sein. Aufgrund des Ursprungsverfahrens wird der Fall nicht vor dem Siegener Landgericht verhandelt.
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