Schuljahr 2027/2028: Die Anmeldezeiträume an den Lennestädter Grundschulen
Stichtag 30. September 2021
- Lennestadt, 14.09.2026
- Schule & Bildung
Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren sind, werden am 1. August 2027 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Stadt Lennestadt gibt einen Überblick, wann das an den einzelnen Schulen möglich ist.

Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist. Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes.

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2021 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.

Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Neben einer Betreuung bis 13 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung. Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:





Grundschule Grevenbrück (nach persönlicher Terminabsprache):
- Montag, 12. Oktober, 8 bis 11 Uhr
- Dienstag, 13. Oktober, 8 bis 14 Uhr
- Donnerstag, 15. Oktober, 14 bis 16 Uhr
Grundschulverbund Elspe-Oedingen (Terminvergabe durch Schule):
- Dienstag bis Freitag, 6. bis 9. Oktober
Grundschule Saalhausen:
- Montag, 21. September, 8 bis 15 Uhr
Grundschulverbund Meggen-Maumke:
- Montag bis Freitag, 5. bis 9. Oktober, 8 bis 12.30 Uhr
Grundschulverbund Altenhundem-Bilstein (Anmeldungen nur am Hauptstandort Altenhundem):
- Montag bis Freitag, 5. bis 9. Oktober, 8 bis 11.30 Uhr
- Montag bis Freitag, 12. bis 16. Oktober, 8 bis 11.30 Uhr

Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.
