Schöffen-Liste liegt im Lennestädter Rathaus aus


 von Symbol © Irochka / lia
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Altenhundem. Die Vorschlagliste der Stadt Lennestadt für die Wahl der Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Siegen und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 wurde in der Ratssitzung vom Mittwoch, 16. Mai, beschlossen.


Die Vorschlagliste ist in der Zeit von Montag bis Freitag, 4. bis einschließlich 8. Juni, zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, Aushangkasten im Foyer des Rathauses, während der Dienststunden aufgelegt.

Gegen die Vorschlagliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Stadt Lennestadt, Zimmer 117, Einspruch eingelegt werden.
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