Schöffen-Liste liegt im Lennestädter Rathaus aus
- Lennestadt, 29.05.2018

Altenhundem. Die Vorschlagliste der Stadt Lennestadt für die Wahl der Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Siegen und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 wurde in der Ratssitzung vom Mittwoch, 16. Mai, beschlossen.

Gegen die Vorschlagliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Stadt Lennestadt, Zimmer 117, Einspruch eingelegt werden.
