„Schlag ins Gesicht für jeden Ehrenamtlichen“

Leserbrief zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitz


 von Symbol Prillwitz
© Symbol Prillwitz

Lennestadt. Den Vorsitzenden von Ausschüssen des Rates steht seit 1. Januar eine monatliche Aufwandsentschädigung zu. In mehreren Kommunen im Kreis Olpe haben diverse Fraktionen die Zusatzvergütung als unverhältnismäßig kritisiert und eine Abschaffung gefordert. Zum LokalPlus-Bericht „Kirchhundemer CDU-Fraktion fordert Verzicht auf Aufwandsentschädigung“ hat unsere Redaktion nun folgender Leserbrief erreicht:


„,Hut ab´ für die CDU-Fraktion im Kirchhundemer Gemeinderat für den transparenten Umgang mit der Angelegenheit „Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“ und den beabsichtigten Antrag im Rat auf Verzicht dieser Zahlung. 

Da ich diesen lobenswerten und nachvollziehbaren Vorstoß von keiner Fraktion der im Lennestädter Rat vertretenen Parteien bisher vernehmen konnte, habe ich als „Lennestädter Bürger“ im Rahmen Bürgerhaushalt 2017 folgende Anregung an den Rat der Stadt Lennestadt gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. § 46 GO NRW i. V. mit der Entschädigungsverordnung NRW erhalten Ausschussvorsitzende, mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses, ab Jan. 2017 monatlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung würde für Ausschussvorsitzende in der Stadt Lennestadt 290,20 Euro betragen.

Gem. § 46 GO NRW können in der jeweiligen Hauptsatzung der Kreise, Städte und Gemeinden Ausschüsse von der Regelung ausgenommen werden.

Ich schlage vor, dass der Rat der Stadt Lennestadt den Beschluss fasst, alle Ausschüsse werden gem. o. a. Regelung nicht berücksichtigt.
„Erhöhten Arbeitsaufwand kann ich nicht erkennen“
Begründung: Die Zahlung der Aufwandsentschädigung würde den Haushalt 2017 um zusätzlich ca. 14.000,-- Euro belasten. Die Ausschüsse A 2, A 3, A 4 sind im Jahre 2016 siebenmal einberufen worden, der Rechnungsprüfungsausschuss nur zweimal. Die monatliche Entschädigung würde trotzdem bezahlt.

Einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Ausschussvorsitzenden, der diese erhebliche Aufwandsentschädigung begründen würde, kann ich nicht erkennen. Würde in der Stadt Lennestadt von dieser Zahlung nicht Abstand genommen wäre das ein „Schlag ins Gesicht“ für jeden Ehrenamtlichen wozu ich auch die „Bürgervertreter“ also Ratsmitglieder zähle.
„Zahlung nicht vermittelbar“
Bei dem Ratsmitglied Beckmann würde das zum Beispiel bei Zahlung der Aufwandsentschädigung Ausschussmitglied bedeuten, dass Herr Beckmann 1.450,-- Euro an Aufwandsentschädigung erhalten würde (zusätzlich 3-fach für Stellvertreter Bürgermeister, zusätzlich 1-fach für Ausschussvorsitzender).

Auch unter dem Aspekt der gestrichenen freiwilligen Leistungen wie Begrüßungsgeld Neugeborene, Windeltonne Pflegebedürftige usw. wäre diese Zahlung nicht vermittelbar.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum in der Ratssitzung Februar der Tagesordnungspunkt Hauptsatzung, hier Aufwandsentschädigung für Ausschussmitglieder, nicht behandelt wird. Dieses würde gleichzeitig mit der Verabschiedung des Haushaltes 2017 sinnvoll und sachgerecht sein.

Ich bitte meiner Anregung zu folgen, vor allem unter dem Aspekt keine weitere Politikverdrossenheit zu schüren."

Gerd Hennes
Lennestadt
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