Rund 165.000 Euro für private Denkmaleigentümer in Lennestadt
Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2026
- Lennestadt, 02.09.2026
- Verschiedenes
Lennestadt/Oedingerberg. Die NRW-Landesregierung fördert im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2026 212 denkmalpflegerische Einzelprojekte im Land. Gleich fünf dieser Maßnahmen werden derzeit in Lennestadt umgesetzt. Dafür erhalten private Denkmaleigentümer Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 165.000 Euro.

Grund genug für Lennestadts Bürgermeister Tobias Puspas, sich gemeinsam mit dem heimischen Landtagsabgeordneten Jochen Ritter ein Bild vor Ort zu machen. Die Fahrt ging in die kleine Ortschaft Oedingerberg. Dort haben die Eheleute Lisa und Christian Grineisen ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus (Baujahr 1779) erworben und renovieren dieses nach und nach.
Christian Grineisen: „Viele fragen uns: Ihr habt das Anwesen erworben, obwohl es ein Denkmal ist? Ich sage dann gerne: Wir wollten es haben, weil es ein Denkmal ist.“ Das Denkmalförderprogramm unterstützt bei der Instandhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Die Förderung beträgt mindestens 10.000 Euro und höchstens 300.000 Euro je Projekt. Das Land übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

„Unsere Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse der Geschichte Lennestadts und tragen wesentlich zur Identität unserer Stadt bei. Ihr Erhalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der engagierte Eigentümer einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Umso mehr freue ich mich, dass das Land NRW gleich fünf Projekte in Lennestadt unterstützt“, sagt Bürgermeister Tobias Puspas.
Und Jochen Ritter, baupolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied des Ausschusses, der auch für Denkmalschutz und -förderung zuständig ist, fügt hinzu: „Das Ehepaar Grineisen zeigt, wie man unser baukulturelles Erbe bewahren und gleichzeitig zukunftsträchtig gestalten kann.“

Die Eheleute sehen dabei ihr Bauvorhaben pragmatisch: „Wir schaffen uns hier einen individuellen Wohnraum und sind im ständigen Austausch mit den Behörden. Wir sind uns einig: Ein Denkmal profitiert nur dann, wenn man es auch unter den heutigen Aspekten nutzen kann. Wir setzen auf nachhaltiges Bauen und Wohnen. Die von uns verwendeten Baustoffe sind 100 Prozent recycelbar.“
Andrea Arens, Untere Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt, erläutert die Hintergründe: „Voraussetzung für die Landesförderung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese wird von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lennestadt erteilt, nachdem das geplante Sanierungsvorhaben gemeinsam mit der Denkmalpflege abgestimmt wurde. Die frühzeitige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.“

Neben der Landesförderung bietet auch die Stadt Lennestadt eine finanzielle Unterstützung für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten. Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro pro Jahr. Auch hierfür ist eine vorherige Abstimmung mit der Denkmalpflege erforderlich.
„Viele Eigentümer wissen gar nicht, welche Fördermöglichkeiten ihnen offenstehen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit unserer Unteren Denkmalbehörde zu suchen. Wir begleiten die Projekte von der ersten Idee über die denkmalrechtliche Erlaubnis bis hin zur Beantragung der Fördermittel“, betont Bürgermeister Tobias Puspas.
