Rollerfahrer muss zunächst zur Blutprobe, dann zur JVA

Allgemeine Verkehrskontrolle


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Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Grevenbrück. Ein 35-Jähriger ist Polizisten am Mittwoch, 22. März, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgefallen. Der Lennestädter war zur Festnahme ausgeschrieben.


Der Mann hatte gegen 19 Uhr mit seinem Motorroller die B 236 zwischen Grevenbrück und Germaniahütte befahren, als ihn Polizeibeamte der Wache Lennestadt anhielten. Hierbei stellten die Beamten zunächst fest, dass der Mann keine Fahrerlaubnis für das führerscheinpflichtige Zweirad besaß. Im Verlauf der weiteren Kontrolle entstand zudem der Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Daher begleitete der Mann die Polizisten zur Wache, wo eine Blutproben-Entnahme folgte. Doch neben den verkehrsrechtlichen Verstößen muss sich der 35-Jährige auch wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten: Im Rahmen der Kontrolle fanden die Beamten geringe Mengen Drogen und stellten diese sicher.

Nach Beendigung der Maßnahmen folgte nicht die Entlassung des Mannes: Die Beamten brachten ihn zu einer Justizvollzugsanstalt, weil er durch die Staatsanwaltschaft durch Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war.

67 tägiger JVA-Besuch

Gegen den Mann mit Wohnsitz in Lennestadt war ein Haftbefehl offen. Hierbei handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Betruges. Er muss 67 Tage in der JVA verbringen, wenn er nicht einen offenen mittleren vierstelligen Geldbetrag bezahlt.

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