Polizei hält berauschten Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis an
- Lennestadt, 22.06.2017

Der Fahrzeugführer konnte die erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen, zudem stand er offensichtlich unter Drogeneinwirkung. Ein Drogenschnelltest verlief positiv, woraufhin eine Blutprobe fällig wurde. Den Rollerfahrer erwarten nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss und illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln, da der Konsum den vorherigen Besitz voraussetzt.