Pastoraler Raum Lennestadt wählt Pfarrgemeinderäte neu
Mitmachen und mitgestalten
- Lennestadt, 29.01.2022
- Verschiedenes

Lennestadt. Im Pastoralen Raum Lennestadt – also in allen katholischen Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Stadt Lennestadt – finden am 2. und 3. April die Wahlen zum Pfarrgemeinderat statt. Pfarrer Markus Leber, Leiter des Pastoralen Raumes, bittet alle Gemeindemitglieder, sich an den Wahlen zu beteiligen.

„Kirche lebt vom Mitmachen und Mitgestalten“, schreibt Pastor Leber in seinem Aufruf. Bei den Pfarrgemeinderäten handele es sich um wichtige Gremien der pastoralen Mitverantwortung.

Bei der Wahl haben die Gemeindemitglieder nicht nur die Möglichkeit, ihrem Kandidaten ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken: Sie können selbst antreten. „Nutzen Sie Ihr aktives und Ihr passives Wahlrecht“, wirbt Pastor Markus Leber.

Allen, die sich auf dieses ehrenamtliche Wahlamt einlassen und im April zur Neu- oder Wiederwahl antreten, spricht er seinen Dank aus. Ebenso denen, die sich bisher ehrenamtliche im Pfarrgemeinderat engagiert haben und nun ausscheiden. „Ich möchte alle ermutigen, Kirche vor Ort mitzugestalten“, schreibt Markus Leber.

Gesucht werden katholische Christen, die
- ihre ganze Gemeinde im Blick haben und die einzelnen Gruppen miteinander vernetzen
- sich für eine Aufgabe einsetzen, die ihnen wichtig ist
- Zeit und Energie mitbringen, an der Zukunft der Kirche mitzuwirken
- Kontakte knüpfen und auf Menschen zugehen
- motiviert sind, neue Ideen in den Blick zu nehmen
- sich engagieren, weil ihnen ihr Glaube und die Gemeinde wichtig sind
- bereit sind, Verantwortung zu übernehmen
- das Leben in ihrer Gemeinde und in ihrem Ort/Stadtteil mitgestalten wollen
- bei aller Veränderung hoffnungsvoll und mutig die anstehenden Schritte mitzugestalten.

Interessierte an einer Kandidatur können sich an ein Mitglied der Pfarrgemeinderäte oder eines des Seelsorgeteams (Priester und Gemeindereferentinnen) wenden. Wahlberechtigt ist jeder Katholik, wenn dieser am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Die Kandidaten werden vom Wahlausschuss in eine Vorschlagsliste eingetragen, die am 11. März als Aushang veröffentlicht wird.
