Ordnungsamt schiebt Riegel vor Meggener „Big Ben“

Corona-Auflagen nicht eingehalten?


  • Lennestadt, 17.09.2020
  • Von Christine Schmidt
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Der Big Ben in Meggen muss geschlossen bleiben. Wie lange, ist unklar. von Kerstin Sauer
Der Big Ben in Meggen muss geschlossen bleiben. Wie lange, ist unklar. © Kerstin Sauer

Meggen. Die Diskothek „Big Ben“ in Meggen darf nicht mehr öffnen. Das Ordnungsamt hat dem „Club“ einen Riegel vorgeschoben, nachdem sich der Betreiber am Meggener „Schützenfest-Wochenende“ nicht an die Coronaschutzverordnung gehalten haben soll.


Die vergangenen Monate waren für Diskotheken-Betreiber nicht leicht. Laut Coronaschutzverordnung dürfen sie ihre Lokalitäten noch immer nicht öffnen.

Nach mehrmaligem Nachfragen seitens des Big-Ben-Betreibers nach einer Lösung gab ihm das Lennestädter Ordnungsamt dann doch die Möglichkeit zu öffnen. Voraussetzung: Er müsse die Betriebsart ändern. Sprich: als Kneipe öffnen und nicht als Disco. „Wir wollten guten Willen zeigen“, sagt Ingo Wirth, Leiter des Ordnungsamtes, auf Anfrage von LokalPlus. Die Auflagen habe man ihm deutlich mitgeteilt.  
Schützenfest-Veranstaltung war untersagt
„Leider hat es aber nicht funktioniert“, so Wirth weiter. Ausschlaggebend war der „Schützenfest-Samstag“ (5. September). Noch im Vorfeld habe Kevin Schulte vom Ordnungsamt nach eigener Aussage mit dem Betreiber gesprochen und ihm eine private Schützenfest-Veranstaltung untersagt. „Dem hätte ich definitiv nicht zugestimmt“, betont Schulte. Kneipenbetrieb an Sitzplätzen ja, Thekenbetrieb und Privatveranstaltung nein.

Dass in sämtlichen sozialen Netzwerken Fotos und Videos von dem Abend kursierten, die die Auflagen missachteten, stieß dem Ordnungsamt dann natürlich übel auf – man hatte einer Privatfeier ja nicht zugestimmt. Der Betreiber des Big Ben wollte sich auf LP-Nachfrage nicht zur Thematik äußern.
Ordnungsamt hebt Erlaubnis auf
Kevin Schulte erklärte, dass er seine mündliche Erlaubnis zur Öffnung nach diesem Wochenende sofort zurückgezogen habe. „Er hat die Chance bekommen und sie nicht genutzt“, so Schulte. 

Hätte er einen geregelten Kneipenbetrieb mit Sitzplätzen und Maskenpflicht geführt, wäre alles in Ordnung gewesen, so Schulte. Jetzt fällt der „Big Ben“ als Diskothek wieder unter die Verordnung. Heißt, das Lokal muss geschlossen bleiben – wie lange, bleibt unklar.
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