Neuregelung fürs Parken im Innenstadtbereich

Eingeschränktes Halteverbot, Höchstparkdauer drei Stunden und Tempo 30


Im Ortskern von Altenhundem gilt ein neues Parkraumkonzept. von Stadt Lennestadt
Im Ortskern von Altenhundem gilt ein neues Parkraumkonzept. © Stadt Lennestadt

Offiziell gilt das neue Parkraumkonzept für Altenhundem seit dem 1. September. In Kraft treten wird die Neuregelung aber voraussichtlich erst in der kommenden Woche (37. KW), teilt die Stadt Lennestadt in einer Presseerklärung mit. Aktuell würden die Beschilderungen entsprechend geändert und neue Parkscheinautomaten installiert werden.


Der Altenhundemer Innenstadtbereich verwandelt sich damit in eine eingeschränkte Halteverbotszone, die das Parken innerhalb der markierten Flächen zulässt - und zwar mit einer einheitlichen Regelung mittels Parkscheinautomaten. Die Zone soll durch Schilderpfosten zum Beginn und Ende gekennzeichnet werden. Außerdem gilt innerhalb der Zone eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine weitere Neuerung: Auf allen bewirtschafteten Parkflächen einschließlich der Innenstadtzone dürfen Autofahrer künftig drei Stunden parken. Von dieser Regelung ausgenommen sind das Parkhaus und die Marktgarage, heißt es in der Erklärung weiter. Die Änderungen im Überblick:
• Im Bereich Helmut-Kumpf-Straße/Am Rathaus/Gartenstraße/In den Höfen gilt die neue Zonenregelung mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Parkscheinpflicht. • Die bisher unbewirtschafteten Parkflächen vor der Sparkasse und vor dem Caritas-Gebäude werden mit Parkscheinpflicht in die Parkraumbewirtschaftung mit einbezogen. • Im Bereich der Hundemstraße (von Mode Fischer bis Café Hufnagel) gilt zukünftig die Parkscheinpflicht anstatt der Parkscheibenpflicht. • Die privaten Parkflächen am Hundem-Lenne-Center sowie der Parkplatz vor Elektro Kalembasi (Wigeystraße 3) werden mit in die öffentliche Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Hier darf 2 Stunden kostenlos geparkt werden, die dritte Stunde kostet 1 Euro.
Die geltenden Gebührentarife mit der sogenannten „Brötchen-Taste“, die 30 Minuten kostenloses Parken erlauben, ändern sich nicht. Insgesamt können durch die Einrichtung der Zonenregelung ca. 60 Parkschilder im Altenhundemer Innenstadtbereich abgebaut werden, teilt die Stadt weiter mit. (LP)
Artikel teilen: