Mehrfachbetrüger aus Lennestadt nimmt Berufung zurück

Schuldzuweisungen an Schwester und Schwager


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 von Adam Fox
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Lennestadt/Siegen. Am Landgericht Siegen hat Patrik G. aus Lennestadt am Montag, 19. April, seine Berufung zurückgenommen. Er war bereits am 25. September 2020 am Amtsgericht Olpe wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die er zurzeit in der JVA Attendorn absitzt. Grund für die Verurteilung waren Betrugsgeschäfte über das Portal ebay.


Der Mann ging dabei wie folgt vor: Im Herbst 2017 gab er immer wieder Online-Anzeigen auf. Bei dem zu ersteigerndem Gegenstand handelte es sich stets um das gleiche Mobiltelefon. Die Betrogenen, vier Privatpersonen sowie ein Elektro-Fachhändler, zahlten den geforderten Kaufpreis. Die Ware erhielten sie jedoch nicht. Der Kaufpreis wurde den Käufern ebenfalls nicht erstattet.

Grund für die Gerichtsverhandlung war, dass G. angab, er sei nicht für alle Straftaten verantwortlich. Er unterstellte seiner Schwester, diese habe ihn gemeinsam mit seinem Schwager „ins Bockshorn jagen wollen“, da sie wussten, dass er bereits mehrfach wegen Betrug auffällig geworden war. Sie hätten in jener Zeit mehrere Benutzerkonten gehabt und darüber die Betrugsgeschäfte im Namen des Angeklagten abgewickelt.

Auf der Arbeit Geld verzockt

G. gab an, er habe Alkohol- und seit Frühling 2017 auch Spielprobleme. Dies habe dazu geführt, dass er sogar während der Arbeitszeit in der Spielhalle gewesen sei. Er habe 50 bis 100 Euro täglich verzockt. Wenn das Geld aufgebraucht war, habe er sich immer wieder Geld bei Angehörigen geliehen.

Richterin Sabine Metz-Horst stellte fest, dass der Mann aus Lennestadt sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft habe. Zudem sei er nicht das erste Mal in Erscheinung getreten. In seiner Akte stehen eine Reihe von einschlägigen Betrugsstraftaten. Daraus hätten sich für ihn in der Vergangenheit bereits zahlreiche Haftstrafen ergeben.

Richterin empfiehlt Therapie

Seitens der Richterin wurde G. attestiert, er sei ein „Bewährungsversager“. Zudem stellte sie fest, dass G. nicht nur einfach betrüge, sondern dies schon gewerbsmäßig tue. Sie empfahl G., er solle in puncto Spielsucht eine Therapie machen und seinen Blick in die Zukunft richten.

Auch die Berufung solle er zurückzunehmen, empfahl die Richterin. Andernfalls könne sich das Strafmaß deutlich erhöhen. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger verzichtete dieser auch darauf.

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