Meggener Dönerverkäufer erhält zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe
Urteil
- Lennestadt, 12.12.2019
- Von Nils Dinkel

Hagen/Meggen. Ein ehemaliger Dönerverkäufer aus Meggen ist am Donnerstag, 12. Dezember, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hagen, das gegen eine Reihe Dönerverkäufer vorgeht, die durch den Schwarzeinkauf von Dönerfleisch Gelder am Finanzamt vorbeischmuggelten, setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Diese Auflage erfüllte der Beschuldigte. 10.000 Euro habe er aus dem Irak beschaffen müssen, wie das Landgericht Hagen auf LokalPlus-Nachfrage mitteilte.

Der Angeklagte war bis dato nicht vorbestraft. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Hätte der Angeklagte sich nicht kooperativ gezeigt, hätte ihm nach Gesetzeslage eine langjährige Haftstrafe gedroht.
Hintergrund
Die Justiz geht nach und nach gegen die Käufer vor. Es war der insgesamt zehnte „Dönerprozess“. Aufgrund der Beteiligung des Hagener Unternehmens wurde der Fall nicht vor dem Siegener Landgericht verhandelt.
