Lennestadt hofft auf Signal aus Düsseldorf

„FlüAG-Klage“ gegen das Land NRW


  • Lennestadt, 06.07.2017
  • Von Sven Prillwitz
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Lennestadt/Kreis Olpe. Die Stadt Lennestadt hat das Land Nordrhein-Westfalen wegen ungedeckter Kosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen mittlerweile verklagt. Streitwert ist eine Summe in Höhe von mehr als 470.000 Euro (LokalPlus berichtete). Nach dem Koalitionswechsel im Landtag hat die Komme neue Hoffnung auf ein Gespräch in Düsseldorf und eine mögliche außergerichtliche Einigung.


„Die Klage ist eingereicht, und der Eingang ist uns bestätigt worden. Ansonsten sind wir in der Angelegenheit aber noch keinen Schritt weiter“, sagte Lennestadts Bürgermeister Stefan Hundt am Donnerstag, 6. Juli, auf LokalPlus-Anfrage. Dass es überhaupt zu einer juristischen Auseinandersetzung gekommen ist, lastet Hundt der ehemaligen NRW-Koalition von SPD und Grünen an: „Die alte Landesregierung hat alles abgewendet. Man hat uns ignoriert in Düsseldorf.“

Mittlerweile bilden allerdings CDU und FDP die Landesregierung. Darin sieht Hundt eine neue Chance auf einen gemeinsamen Austausch. „Von unserer Seite jedenfalls ist das Interesse da, mit der neuen Landesregierung zu sprechen“, so der Bürgermeister. Auch eine außergerichtliche Einigung, die bei einem Klageverfahren möglich ist, komme für Lennestadt infrage. Eine Kostenerstattung sei allerdings unerlässlich, betonte Hundt.
Weitere OE-Kommunen erwägen ebenfalls rechtliche Schritte
Er sprach rückblickend von einem „Missverhältnis“: Für 458 der 487 ausländischen Personen und damit für mehr als 94 Prozent der Menschen, die die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Lennestadt 2015 zugewiesen hatte, wäre nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) eigentlich das Land zuständig gewesen. Aufgaben, die stattdessen Lennestadt „im Rahmen der Amtshilfe“ bewältigt habe, argumentiert die von der Stadt beauftragte Münsteraner Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg. Daher habe die Kommune Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 470.393,45 Euro. Die alte Landesregierung wies diese Rechtsauffassung im März zurück, woraufhin Lennestadt nun eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichte.

Der Rechtsstreit sei auch Thema der Bürgermeisterkonferenz gewesen, die in dieser Woche stattfand, sagte Hundt. Weitere Kommunen aus dem Kreis Olpe, die bei der Flüchtlingsaufnahme 2015 ebenfalls „Amtshilfe“ geleistet hatten, prüften derzeit, ob sie die Landesregierung ebenfalls auf Kostenerstattung verklagen.
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