Lennestadt: Ersatz-Benachrichtigung und Briefwahlen sind noch möglich

Wahlbenachrichtigungen sollten angekommen sein


Die Briefwahlunterlagen in der Lennestadt müssten jetzt angekommen sein. von Symbol Wolfgang Schneider
Die Briefwahlunterlagen in der Lennestadt müssten jetzt angekommen sein. © Symbol Wolfgang Schneider

Lennestadt. Alle Wahlberechtigen in Lennestadt sollten spätestens am Sonntag, 23. August, ihre Wahlbenachrichtigungen bekommen haben. Wie bei jeder Wahl kommt es vor, dass einzelne Wahlbenachrichtigungen auf dem Postweg verloren gehen.


Die Zahl der verlorenen Wahlbenachrichtigungen ist allerdings überschaubar. Bisher sind nur rund 25 Fälle bekannt. Auf Wunsch kann eine Ersatz-Benachrichtigung zugesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Beantragung der Briefwahl wie auch die Wahl im Wahllokal ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich sind. Es reicht aus, wenn die Wähler den Personalausweis vorzeigen oder im Wahlvorstand bzw. im Briefwahllokal bekannt sind. 
Postlaufzeit muss beachtet werden
Weitere Hinweise zur Briefwahl: Die „mündliche“ Beantragung ist zwar möglich, d.h. persönlich im Briefwahllokal im Rathaus. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 11. September, um 18 Uhr beantragt werden. Dabei muss die Postlaufzeit beachtet werden. Die Rückläufe müssen spätestens am Wahlsonntag um 15 Uhr im Rathaus abgegeben werden.
Keine Entgegennahme im Wahllokal
In den Wahllokalen werden keine Briefwahlunterlagen entgegengenommen, da es organisatorisch nicht möglich ist, diese rechtzeitig zu den Briefwahlvorständen zu transportieren.

Die Wahl mit Wahlschein im Wahllokal bleibt davon unberührt. Für weitere Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Lennestadt unter Tel. 02723 / 608 204 zur Verfügung.
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