Kostenerstattung: Lennestadt plant Klage gegen das Land NRW
Stadt sieht Verstoß gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz
- Lennestadt, 09.05.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Lennestadt. Die Stadt Lennestadt plant, das Land Nordrhein-Westfalen auf die Zahlung von mehr als 470.000 Euro zu verklagen. Bei der Summe handelt es sich um ungedeckte Kosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Jahre 2015. Die Klage begründet die Kommune damit, dass über 94 Prozent der Zuweisungen nicht den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) entsprochen habe.
Zu diesem Ergebnis kommt die Münsteraner Anwaltskanzelei Wolter Hoppenberg, die die Stadt Lennestadt in dieser Angelegenheit vertritt und eine Datenanalyse für 2015 vorgenommen hat – mit dem Ziel, zu klären, wie viele Personen der Stadt damals „nicht oder nicht so schnell“ hätten zugewiesen werden dürfen. Für die Jahre 2016 und 2017 hätten die Zuweisungen wieder dem FlüAG entsprochen. Das geht aus der Sitzungsvorlage 1007/2017 des Haupt- und Finanzausschusses hervor.
Daher und „aufgrund der umfassenden Vorarbeiten“ der zuständigen Fachabteilungen spricht sich Bürgermeister Stefan Hundt in der Sitzungsvorlage persönlich dafür aus, das Land auf die Zahlung der ungedeckten Kosten zu verklagen. Ob es dazu kommt, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss am 17. Mai in öffentlicher Sitzung.