Gerd Hennes hat Klage gegen die Stadt Lennestadt beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. Hennes will zusammen mit seinem Anwalt Klaus Hesse erreichen, dass Bürgermeister Stefan Hundt detaillierte Kosten zur geplanten „Multifunktionsunterkunft“ in Lennestadt-Meggen veröffentlicht.
Konkret will Gerd Hennes Antworten auf drei Fragen (siehe Infokasten) zu den Kosten der „Multifunktionsunterkunft“ in Lennestadt-Meggen. Der Kläger geht davon aus, dass die Kosten erheblich sind und „bei Weitem die Kosten für eine andere Art von der Unterbringung von Flüchtlingen (z. B. Containerbau) bei Weitem niedriger sind und ein deutliches Missverhältnis zwischen Baukosten und Verwendungszweck als Flüchtlingsunterkunft vorliegt, auch wenn das Gebäude angeblich später einmal auch als Gewerbeobjekt dienen soll“.
- Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme der bekannten Investitionskosten zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe für die neue „Multifunktionsunterkunft“ in Lennestadt-Meggen, Karl-Knoche-Straße?
- Wie hoch sind davon die Planungskosten im Vorfeld der Auftragsvergabe für Architekten, Statiker, eigene Vorplanungen der Beklagten, etc. für die neue Bauart „flexible Multifunktionsunterkunft“?
- Wie hoch ist die Summe der Einsparungen bei dieser neuen Bauart von Unterbringungsmöglichkeit auf die bisher üblichen Verfahren (z. B. Containerbau) bei gleicher Unterbringungskapazität ohne Berücksichtigung einer evtl. möglichen anschließenden gewerblichen Nutzung in Form von Vermietung / Veräußerung?
Daher habe Hennes die Stadt um Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW über die Gesamtsumme der bekannten Investitionskosten gebeten. Da die Entscheidung zum Bau längst gefallen sei und der Bau in drei Monaten stehen soll, seien die voraussichtlichen Investitionskosten längst bekannt.