Kein Urteil in Missbrauchs-Prozess - Gutachten wird eingeholt

Prozess am Amtsgericht Olpe


  • Lennestadt, 18.10.2023
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  • Von Kerstin Sauer
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    Kerstin Sauer

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Das Amtsgericht in Olpe.
Das Amtsgericht in Olpe.

Olpe/Attendorn. „Sexueller Missbrauch von Kindern“ lautete am Mittwochmorgen, 18. Oktober, die Anklage im Olper Amtsgericht. Der Vorwurf galt einem 52-jährigen Mann aus Olpe, der im Dezember 2020 seine Stieftochter unsittlich berührt haben soll. Auch das heute zwölfjährige Mädchen und seine Mutter waren anwesend.


Staatsanwalt Benjamin Schneider verlas die Anklage: Der 52-jährige Pflegefachmann war der Stiefvater des Mädchens und die Familie wohnte zu jener Zeit gemeinsam in einer Attendorner Wohnung. An einem Morgen vor rund drei Jahren soll er das damals neunjährige Mädchen an Gesäß und Oberschenkeln berührt und massiert haben, als es auf seinem Schoß saß.

Tochter öffnet sich erst zwei Jahre später

Erst zwei Jahre später – nachdem das Ehepaar sich getrennt hatte – erzählte das Mädchen seiner Mutter von dem Vorfall. Und berichtete von weiteren Übergriffen dieser Art. Das gab die Frau zu Protokoll, als sie vor Gericht aussagte.

Sofort schaltete die Mutter einen Rechtsanwalt ein, informierte das Jugendamt und suchte für ihre Tochter psychologische Hilfe. Das war im März 2023. Während sich der Angeklagte vor Gericht nicht äußerte, sprach die Mutter des Mädchens. Sieben Jahre sei sie mit dem Mann zusammen gewesen. Das Verhältnis ihrer Tochter zu ihm habe sich immer schwierig gestaltet.

Angst und Scham

Kurz nachdem das Paar zusammen gezogen sei, hätten sich die Vorfälle laut Aussage ihrer Tochter ereignet – doch erst zwei Jahre später erzählte sie ihrer Mutter davon. „Weil sie Angst hatte. Und sich schämte“, ist die Frau überzeugt. Mitbekommen habe sie selbst nichts, „aber ich konnte nie verstehen, warum meine Tochter plötzlich so aggressiv auf ihn reagierte“. Plötzlich habe das Mädchen auch wieder eingenässt.

Angst habe ihre Tochter bis heute. Aber dank der Unterstützung von Experten habe sie viel verarbeitet, einiges auch verdrängt, sagte die Mutter. Das zeigte sich auch bei der Aussage der Zwölfjährigen, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war – und wo es laut Richter Richard Sondermann „Unterschiede in der Aussagekonstanz“ gegeben habe.

Abweichungen in der Aussage

Demnach habe es bei der Aussage Abweichungen gegeben, das Kerngeschehen betreffend. Sondermann: „Ich sehe mich nicht in der Lage, diese Sache heute mit einem Urteil zu entscheiden“ – auch nicht mit einem Freispruch.

Als nächster Schritt soll nun ein aussagepsychologisches Gutachten des Mädchens eingeholt werden.

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