Interview: Wer haftet bei Tagesbrüchen? Wo liegen die Zuständigkeiten?

LokalPlus fragt nach


  • Lennestadt, 28.04.2023
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  • Von Nicole Voss
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Anfangs hielten einige Menschen es für einen Aprilscherz: Auf einer Wiese unterhalb von Halberbracht war plötzlich ein Krater entstanden. von GEA
Anfangs hielten einige Menschen es für einen Aprilscherz: Auf einer Wiese unterhalb von Halberbracht war plötzlich ein Krater entstanden. © GEA

Halberbracht. Auch vier Wochen nach Entdeckung eines Tagesbruchs auf einer Wiese bei Halberbracht (LokalPlus berichtete) und der Reaktion der Sachtleben Bergbau Verwaltungs GmbH bleiben einige Fragen offen. LokalPlus hat bei Christian Grineisen, Project Engineering Geologist beim Bergwerkseigentümers GEA Group Aktiengesellschaft, nachgefragt.


Gibt es noch weitere Wetterschächte? Wo sind diese oder könnten sie sein?

Die Lage der ehemaligen Tagesöffnungen der Grube Meggen sind der Sachtleben Bergbau Verwaltungs-GmbH bekannt. Im Falle erforderlicher Sicherungsmaßnahmen wird die SBV mit den jeweiligen Grundeigentümern in Kontakt treten.

Wird ihrerseits präventiv etwas unternommen, um mögliche „Einstürze“ zu verhindern?

Die Sachtleben Bergbau Verwaltungs-GmbH betreut für den Bergwerkseigentümer deren bergbauliche Hinterlassenschaften (u.a. Grube Meggen) und betreibt zur Gefahrenabwehr ein aktives Risikomanagement. Grundlage ist die systematische Erfassung und Erkundung von Tagesöffnungen (Stollen / Schächte) auf Basis der vorliegenden betrieblichen Aufzeichnungen und bergmännischen Risswerks. In diesem Rahmen werden die Tagesöffnungen geprüft und im Bedarfsfall mit gutachtlicher Begleitung saniert.

Der Tagesbruch wurde abgedeckt und mit einem Bauzaun gesichert. von privat
Der Tagesbruch wurde abgedeckt und mit einem Bauzaun gesichert. © privat

Wie sollten sich Anwohner/Spaziergänger verhalten, wenn sie ein „Loch“ entdecken?

Sollten Grundeigentümer oder Anlieger offene Tagesöffnungen oder Tagesbrüche entdecken, können diese der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau & Energie, gemeldet werden. Die zuständige Stelle ermittelt dann den letzten verantwortlichen Unternehmer und nimmt mit ihm Kontakt auf. Weitere Informationen und Kontaktadressen gibt es auf der Homepage der Bezirksregierung.

Wie entstehen derartige Krater und wie tief können sie werden?

Als Tagesbruch versteht man das Einbrechen von bergmännisch aufgefahrenen oder natürlichen entstandenen Hohlräumen und einer damit verbundenen plötzlichen Verformung und / oder Öffnung der Tagesoberfläche. Bergbaubedingte Tagesbrüche entstehen üblicherweise oberhalb von Hohlräumen mit einer Festgesteinsüberdeckung von unter 30 Meter. Die Tiefe von Tagesbrüchen ist abhängig von der örtlichen Situation.

Wer haftet bei Schäden?

Nach Schließung einer Grube und Beendigung der Bergaufsicht tritt das allgemeine Ordnungsrecht an die Stelle des Bergrechts. Für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen ist in NRW die Bergbehörde zuständig. Verantwortlich für die Sicherung verlassener Grubenbaue ist zunächst der Bergwerkseigentümer, dem entsprechende Maßnahmen durch die Bergbehörde auferlegt werden.

Sollte sich für Tagesbrüche im Zusammenhang mit bergbaulichen Hinterlassenschaften kein Ordnungspflichtiger mehr feststellen lassen, liegt die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr beim Land NRW.

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