Integrierende Konzepte und ortsscharfe Kataster

Grüne legen 14-Punkte-Plan für Wohnraumbedarf vor


  • Lennestadt, 03.05.2016
  • Von Sven Prillwitz
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Die Lennestädter Ratsfraktion von Bündnis ´90/Die Grünen hat ein 14 Punkte umfassendes Papier vorgelegt, das nach eigenen Angaben „erste Überlegungen“ zu veränderten Bau- und Siedlungskonzepten auflistet. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise geht die Stadtverwaltung von erhöhtem Bedarf nach Wohnraum aus und hatte die Fraktionen um Vorschläge gebeten.


Bis Jahresende sollen nach Berechnungen der Stadt zusätzlich rund 40.000 Quadratmeter Wohnraum benötigt werden, was zwischen 400 und 480 Wohnungen entspreche. Diese Zahlen führt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage 3045/2015 auf und begründet den erhöhten Wohnraumbedarf mit der Erwartung, dass einige Flüchtlinge weiter in Lennestadt bleiben werden. Die Unterbringung in Schulgebäuden und Containern stelle daher nur eine Zwischenlösung dar. Die Sitzungsvorlage nennt darüber hinaus Flächen, auf denen gebaut werden könnte. Die Grünen begrüßen die Anregungen der Verwaltung, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass der tatsächliche Wohnraumbedarf schwierig zu ermitteln sei. Ein „nicht geringer Teil der Flüchtlinge“ werde ländliche Regionen verlassen und zu Freunden und Verwandten in größere Städte ziehen, prophezeien Fraktionschefin Christa Orth-Sauer und ihre Mitstreiter. Aus diesem Grund fordern sie sogenannte „integrierende Konzepte“, die eine Wohnraumnutzung sowohl durch Flüchtlinge als auch für den sozialen Wohnungsbau und Normalverdiener ermöglicht.
Neue Nutzung leerstehender Gewerbeflächen
Darüber hinaus sprechen sich die Grünen für „ortsscharfe“ Leerstandskataster und Bedarfsprognosen aus, um die Notwendigkeit von neuen Baugebieten korrekt einschätzen zu können. Entsprechend sollten ungenutzte gewerbliche Immobilien, vor allem in Ortskernen, darauf geprüft werden, ob sie auch als Wohnraum in Frage kommen. Auch der Anschluss möglicher Baugebiete an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Gleichzeitig werben die Grünen für eine besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte. „Nach Abarbeitung aller genannten Punkte und Gewichtung von Entwicklungszielen der Kommune lassen sich die in der Vorlage der Verwaltung aufgeführten – potentiellen - Baugebiete neu bewerten und ggf. neue Flächen ins Auge fassen“, heißt es in dem Schreiben abschließend.
Der 14-Punkte-Plan der Grünen
1. Der Grundsatz des nachhaltigen Bauens sollte beachtet werden. Dies beinhaltet einen Schutz der natürlichen Ressourcen sowie einen sparsamen und schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. 2. Bei sich ergebenden Bauprojekten darf es sich nicht um reine Bauvorhaben für Flüchtlinge handeln. Es müssen integrierende Konzepte entwickelte werden, die sowohl Flüchtlinge, den gesamten sozialen Wohnungsbau als auch Normalverdienende berücksichtigen. (Umnutzungsfähigkeit?) 3. Eine Überbauung/ Inanspruchnahme schutzwürdiger und geschützter Flächen findet nicht statt. 4. Daraus folgt: Eine Bebauungsplanung Vogelwarte II ist auszuschließen. 5. Bebauung im Außenbereich sollte derzeit nicht verfolgt werden, eine Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen bleibt ein wichtiger Grundsatz. 6. Es muss zunächst ein ortsscharfes Leerstandskataster eingeführt werden, das sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien umfasst. Die Umnutzung leerstehender gewerblicher Immobilien in Wohnraum muss geprüft werden. Dies ist besonders für die Ortskerne anzuregen. 7. Ebenfalls sollte eine ortsscharfe Bedarfsprognose für einen mindestens fünfjährigen Planungszeitraum erstellt werden. 8. Mit den Nachbarkommunen sollten interkommunale Vereinbarungen geschlossen werden, nicht in Konkurrenzkampf in der Anwerbung des Einzelhandels zu treten. Denn Neuansiedlung in der einen bedeutet häufig Leerstand in der Nachbarkommune und somit die Verschwendung von knappen Ressourcen. 9. Aus klimapolitischen Gründen ist eine weitere Zersiedelung zu vermeiden. 10. Bei der Planung von größeren Gebäuden sollte ein klimaneutraler Bau und Energieversorgung von Anfang an angestrebt werden (z.B. Holzbau, PV, Erdwärme), Minimierung des Energiebedarfs (Kompaktheit, Besonnung), Verwendung regenerativer Energien. 11. Regenwassermanagement ist von Beginn an einzuplanen (Nutzung von Regenwasser, Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten). 12. Die Anbindung an ÖPNV muss berücksichtigt werden. Bevor neue Wohnbaugebiete ausgewiesen werden, sollte in Kooperation mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW ein Mobilitätskonzept für die ganze Kommune erstellt werden – unter Beachtung u.a. klimapolitischer, umweltpolitischer und demografischer Gegebenheiten. 13. Baugrundstücke sollten in ihrer Größe begrenzt bzw. eine verdichtete Bauweise vorgeschrieben werden, um Flächenverbrauch zu reduzieren bzw. eine stärkere Innenbereichsverdichtung zu erlangen. 14. Sicherung der Gestaltungsqualität: Neben einer angemessenen architektonischen Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen sollte auch die Qualität der städtebaulichen Einbindung beachtet werden. Unser Ziel ist es, Neuversiegelung nur noch zulassen, wenn an anderer Stelle entsiegelt wird. Dazu sollen weitere wirksame, finanzielle und rechtlich verbindliche Steuerungsinstrumente auf den Weg gebracht werden. Wir werben für ein intelligentes Flächenmanagement, welches die Rekultivierung von Brachen genauso berücksichtigt wie die Sanierung von Altlastenflächen.
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