Gottesdienste starten im Pastoralen Raum Lennestadt wieder

Kapellen bleiben geschlossen


Gottesdienste finden wieder öffentlich statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Gottesdienste per Streaming zu verfolgen. von Symbol Nils Dinkel
Gottesdienste finden wieder öffentlich statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Gottesdienste per Streaming zu verfolgen. © Symbol Nils Dinkel

Lennestadt. Ab Freitag, 1. Mai, dürfen in Nordrhein-Westfalen Gottesdienste unter Einhaltung geltender Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffentlich gefeiert werden. Daher werden ab diesem Zeitpunkt auch im Pastoralen Raum Lennestadt die öffentlichen Gottesdienste schrittweise wieder aufgenommen.


„In den vergangenen Tagen haben die Verantwortlichen unter größtem Engagement und mit hohem Verantwortungsbewusstsein auf der Basis der Vorgaben des Landes NRW und des Erzbistums Paderborn Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit öffentlicher Beteiligung in Zeiten der Corona-Pandemie für den Pastoralen Raum Lennestadt erstellt und intensiv an deren Umsetzung gearbeitet“, teilt der Pastorale Raum mit.

Die wichtigsten Regelungen für die Gottesdienstbesucher wurden auch noch einmal in einem Handzettel zusammengefasst, der jedem Gottesdienstbesucher zur Verfügung gestellt wird. Diese neuen Regelungen betreffen vor allem die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie etwa die Nutzung von eigenen Gesangbüchern, da die Leihexemplare derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Streamingangebot geboten
Weiterhin werden Gottesdienste auf dem YouTube-Kanal des Pastoralen Raumes gestreamt. Dies ist auch ein Angebot für diejenigen, die derzeit noch auf den Besuch eines öffentlichen Gottesdienstes verzichten möchten oder müssen.

In den Pfarrkirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- Feier- und Werktagen gefeiert. In den Kapellengemeinden finden wegen der beengten Verhältnisse zunächst noch keine Gottesdienste statt, sie bleiben aber selbstverständlich zum persönlichen Gebet geöffnet. Auch in der Krankenhauskapelle des St. Josefs-Hospitales Altenhundem finden bis auf weiteres keine Gottesdienste statt.

Der Zugang zu den Gottesdiensten muss begrenzt werden; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Um allen, die es wünschen, eine Gottesdienstteilnahme zu ermöglichen, finden auch Vorabendmessen statt. Genaue Angaben bezüglich der maximalen Teilnehmerzahl und der Orte und Zeiten der hl. Messen finden sich in der Gottesdienstordnung, die sich immer tagesaktuell online findet.
Kapazitäten begrenzt
In den Kirchen wurde die Zahl der maximal nutzbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden gebotene oder empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist (zwei Meter). Familien, Ehepaare und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen werden dabei nicht getrennt. Das Tragen von Mund-/Nasenschutz, zumindest beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ausdrücklich erwünscht.

Es wird in allen Kirchen eine Zugangskontrolle geben, die durch einen kircheneigenen Ordnungsdienst vorgenommen wird. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist dieser verpflichtet den Einlass für weitere Personen zu verwehren, ebenso bei Personen, die Krankheitssymptome aufweisen. Außerdem achtet der Ordnungsdienst auf die Einhaltung der weiteren Regeln, die in der Rahmenordnung veröffentlicht sind.
Artikel teilen: