Gottesdienste starten im Pastoralen Raum Lennestadt wieder
Kapellen bleiben geschlossen
- Lennestadt, 30.04.2020
Lennestadt. Ab Freitag, 1. Mai, dürfen in Nordrhein-Westfalen Gottesdienste unter Einhaltung geltender Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffentlich gefeiert werden. Daher werden ab diesem Zeitpunkt auch im Pastoralen Raum Lennestadt die öffentlichen Gottesdienste schrittweise wieder aufgenommen.
Die wichtigsten Regelungen für die Gottesdienstbesucher wurden auch noch einmal in einem Handzettel zusammengefasst, der jedem Gottesdienstbesucher zur Verfügung gestellt wird. Diese neuen Regelungen betreffen vor allem die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie etwa die Nutzung von eigenen Gesangbüchern, da die Leihexemplare derzeit nicht zur Verfügung stehen.
In den Pfarrkirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- Feier- und Werktagen gefeiert. In den Kapellengemeinden finden wegen der beengten Verhältnisse zunächst noch keine Gottesdienste statt, sie bleiben aber selbstverständlich zum persönlichen Gebet geöffnet. Auch in der Krankenhauskapelle des St. Josefs-Hospitales Altenhundem finden bis auf weiteres keine Gottesdienste statt.
Der Zugang zu den Gottesdiensten muss begrenzt werden; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Um allen, die es wünschen, eine Gottesdienstteilnahme zu ermöglichen, finden auch Vorabendmessen statt. Genaue Angaben bezüglich der maximalen Teilnehmerzahl und der Orte und Zeiten der hl. Messen finden sich in der Gottesdienstordnung, die sich immer tagesaktuell online findet.
Es wird in allen Kirchen eine Zugangskontrolle geben, die durch einen kircheneigenen Ordnungsdienst vorgenommen wird. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist dieser verpflichtet den Einlass für weitere Personen zu verwehren, ebenso bei Personen, die Krankheitssymptome aufweisen. Außerdem achtet der Ordnungsdienst auf die Einhaltung der weiteren Regeln, die in der Rahmenordnung veröffentlicht sind.