Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage im Dezember

Erfolgreiche Verdi-Klage trifft unmittelbar Lennestadt


  • Lennestadt, 24.11.2020
  • Wirtschaft
  • Von Nils Dinkel
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Kreis Olpe/ Lennestadt. Der verkaufsoffene Sonntag am 6. Dezember in Lennestadt ist gestrichen - ebenso wie alle in NRW geplanten Sonntagsverkäufe in der Adventszeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag, 24. November, entschieden und damit einem Eilantrag der Gewerkschaft verdi stattgegeben..


Damit werden die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage in der Vorweihnachtszeit und am Sonntag nach Neujahr untersagt. Die Landesregierung hatte das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen ungezügelten Kundenandrang vermeiden wollen. Deshalb war die landesweite Möglichkeit zur Sonntagsöffnung der Geschäfte in der Corona-Schutzverordnung des Landes festgeschrieben worden.

Die für das Infektionsschutzrecht zuständige Kammer des OVG sah das anders. Eine zusätzliche Öffnung an Sonntagen animiere noch mehr Menschen zum Einkauf. Somit stünden verkaufsoffene Sonntage im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz. Die Kammer hatte erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen.

Wörtlich heißt es in einer Presserklärung des Gerichts: „Es kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass sich dadurch lediglich das Kundenaufkommen des Samstags nunmehr auf diesen und auf den folgenden Sonntag verteilen wird. Vielmehr erscheint es nicht zuletzt mit Blick auf den derzeitigen Mangel an anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zumindest ebenso naheliegend, dass durch die Öffnung am Sonntag zusätzliche Kunden dazu animiert würden, sich in die Innenstädte zu begeben.“

Verkaufsoffener Sonntag in Lennestadt betroffen

Von dem Öffnungsverbot an den Adventssonntagen ist auch der Kreis Olpe unmittelbar betroffen: Der Stadtmarketingverein Lennestadt hatte für den 6. Dezember einen verkaufsoffenen Sonntag geplant. Etwa in Altenhundem, Meggen und Grevenbrück sollten Einzelhändler öffnen dürfen. Mit einem kleinen Rahmenprogramm sollte der Bummel am Sonntag abgerundet werden.


Steffen Baumhoff, 1. Vorsitzender beim Stadtmarketing Lennestadt, bedauert die Entscheidung: „Wir haben immer gesagt, dass wir natürlich die geltende Gesetzeslage beachten. Dieses Urteil erlaubt uns das jetzt nicht mehr.“

Keine Menschenmassen erwartet

Auf Lennestadt bezogen habe man nicht mit großen Menschenmassen gerechnet. Baumhoff hofft, dass der ein oder andere Einzelhändler sein Geschäftszeiten an den Adventssamstagen verlängert. Baumhoff verwies auf die Doppelbepunktung für Schatzkarten-Inhaber an allen Adventssamstagen.

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