Genehmigung für „discoähnlichen Betrieb“

„Needles & Pins“: UWG wirft Verwaltung Verfehlungen und falsche Aussagen vor


Die Diskussionen um das „Needles & Pins“ gehen weiter. von Archiv Kerstin Sauer
Die Diskussionen um das „Needles & Pins“ gehen weiter. © Archiv Kerstin Sauer

In der Diskussion um die Cocktail- und Sportsbar „Needles & Pins“ in Altenhundem, deren Betreibern die Stadt zur Vermeidung von Lärm im Außenbereich sogenannte „laute Tanzveranstaltungen“ untersagt hat, meldet sich jetzt die UWG Lennestadt zu Wort. Die Unabhängige Wählergemeinschaft wirft der Verwaltung Falschaussagen vor und sieht die Erlaubnis für einen discoähnlichen Betrieb und den damit verbundenen Lärm auch im Außenbereich sehr wohl als offiziell gegeben. Die Pressemitteilung der UWG im Wortlaut:


„Die UWG Lennestadt möchte gerne folgende Klarstellung im Sachverhalt Needles & Pins abgeben. Nachdem wir vollkommen unvoreingenommen an diversen Gesprächen mit Seiten der Stadt, der Anwohner und des Betreibers teilgenommen haben um ein besseres Verständnis für die recht angespannte Situation zu bekommen, wird uns nun von min. zwei Anwohnern „Einmischung“ vorgeworfen! Der Vorwurf lautet auf schlechte Berichterstattung und Unterstützung nur einer Partei. Wir gehen gehaltvoller vor und lassen einmal die uns vorliegenden Fakten sprechen. Den wir glauben nach Sichtung von ca. 100 DIN A4 Seiten Schriftverkehr uns eine adäquate Meinung bilden zu können. Fakt ist demnach: Am 13.06.2014 wurde ein Bauantrag eingereicht, welcher eine Sport- und Cocktailbar vorsieht. Es wurde in diesem Bauantrag explizit auf: Livemusik, Musikanlagen, akustische und optische Unterhaltung, Betriebszeit Fr./Sa. bis 05:00 Uhr, Arbeitsschutz aufgrund sehr lauter Musik, Geräusche durch PKW auf dem Grundstück, Lärm durch laute Musik und Gespräche im Freien hingewiesen und beschrieben, dass keine Maßnahmen zur Vermeidung dieser genannten Fakten vorgesehen sind. Ferner wurde gesagt, dass der Bereich der Cocktailbar max. 219 Stehplätze aufweisen darf.
Maximal 65 Dezibel in der Spitze
Dieser Bauantrag, welcher aus unserer Sicht ganz klar einen discoähnlichen Betrieb benennt, wurde durch die Verwaltung am 03.02.2015 genehmigt! Lärmtechnisch wurde dabei die Auflage gemacht, dass in der Nacht nur 45dB im Mittel und 65dB in der Spitzenmessung erreicht werden dürfen. Fakt ist weiterhin, dass der Beigeordnete Herr Carsten Schürheck in der Ratssitzung vom 17.02.2016 mitteilte, dass ihm keine neuen Konzepte durch den Betreiber zur Weiterführung des Betriebs vorlägen. Dies war nachweislich die Unwahrheit! Dem Schriftwechsel lässt sich eindeutig und belegbar entnehmen, dass ein Konzept am 26.01.2016 eingegangen und zwei Tage später mit dem entsprechenden Eingangsvermerk durch Herrn Schürheck entgegengenommen wurde.
UWG und Anwohner wurde ein „Märchen“
Nun fragt sich die UWG Lennestadt: Wird so ggf. mit allen Beschlüssen im Rat umgegangen? Gibt es einen erweiterten Kenntnisstand in anderen Sachfragen, der den Ratsvertretern nicht zugänglich gemacht oder mutwillig verschwiegen wird? Aber nicht nur uns, sondern auch den Anwohnern wurde auf der Versammlung Ende Februar 2016 ein Märchen erzählt. Auch hier war die Rede davon, dass es keine neuen Konzepte gäbe. Kontraproduktiv für eine gemeinsame Lösung! Zur Farce wird das Ganze durch die Aussage des Beigeordneten, dass man sich durch die Berichtserstattung auf Facebook, Youtube und der Betreiberhomepage nicht mehr sicher war, welches Konzept denn nun das Richtige sei. Wir fragen: Seit wann zielen die sozialen Medien mit Rechtswirkung auf ein Betreiberkonzept? Weiterhin unschön ist, dass sogar das Jugendparlament in Mitleidenschaft seitens der Verwaltung gezogen wird. Diese haben sich nämlich den Umständen entsprechend verhalten und den Betreiber zu einem Gespräch eigeladen. Das dieses Interview nun auch noch negativ ausgelegt wird, halten wir für nicht zielführend.
Verhärtete Fronten
Die Fronten sind verhärtet! Leider wie wir finden. Schlussendlich dreht es sich um das Wort „Discothek“ welches weder zeitgemäß noch einwandfrei definiert ist. Seitens der Stadt wird es so ausgelegt, dass eine Discothek – ergo eine „Vergnügungsstätte“ – niemals bewilligt worden wäre. Unserer Meinung nach, führt der Bauantrag jedoch alle Parameter eines discoähnlichen Betriebes auf. OHNE, das möchten wir noch einmal ausdrücklich betonen, eine Partei zu ergreifen, sagen wir folgendes klipp und klar: Wenn die Stadt einen Bauantrag genehmigt hat, der einen discoähnlichen Betrieb zulässt und nun auf Druck der Anwohner in einem Mischgebiet Wortklauberei betreibt, um eigenes Fehlverhalten zu verschleiern, so muss dem Einhalt geboten werden. Um eine Schlichtung herbeizuführen müsste in diesem Fall dem Betreiber sein durch die „fehlinterpretierte Baugenehmigung“ entstandener Schaden vergütet und die Gaststätte nur noch im eingeschränkten Umfang betrieben werden. Während wir bei der Meinungsfindung mit dem Bündnis 90/Die Grünen hierbei gut zusammenarbeiten und teilweise aus der SPD unterstützt werden, hat sich die CDU eindeutig auf Seite der Nachbarn und gegen den Betreiber positioniert. Im Namen der Anwohner, des Betreibers aber auch mit Sicht auf die sonst so reibungslos funktionierende Stadtverwaltung und nicht zuletzt für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen hoffen wir, nach wie vor, auf eine gemeinsame Lösung und ein, für alle, tragbares neues Konzept das allen Seiten gerecht wird. Ihre UWG Lennestadt“
Artikel teilen: