Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen an Schützenhallen

Rat beschließt Förderrichtlinie / Anträge stellen


  • Lennestadt, 07.02.2018
  • Von Christine Schmidt
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Die Schützenvereine aus Lennestadt können eine Förderung beantragen: Mit bis zu 20.000 Euro werden sie bei Baumaßnahmen an und um die Schützenhalle herum unterstützt. von Symbol Nils Dinkel
Die Schützenvereine aus Lennestadt können eine Förderung beantragen: Mit bis zu 20.000 Euro werden sie bei Baumaßnahmen an und um die Schützenhalle herum unterstützt. © Symbol Nils Dinkel

Lennestadt. 13 Schützenhallen sowie das Kur- und Bürgerhaus in Saalhausen gehören zur Stadt Lennestadt. Sie hatten die Ratsmitglieder bei der Ratssitzung am Mittwoch, 7. Februar, im Visier: Einstimmung wurde eine Förderrichtlinie für investive Maßnahmen an Schützenhallen beschlossen.


Die CDU-Fraktion hatte ein Förderprogramm für die Schützenhallen im Stadtgebiet beantragt. Den Vereinen solle damit unter die Arme gegriffen werden. Bürgermeister Stefan Hundt und Beigeordneter Karsten Schürheck stellten den Vereinen bei einer Versammlung in Sporke das Konzept vor. Von Seiten der Vereine wurde einstimmig dafür gestimmt

„Die Schützenhallen werden nicht nur für das Schützenwesen genutzt, sondern auch für andere kulturelle und örtliche Veranstaltungen. Sie sind Kommunikationsorte und -zentren der jeweiligen Orte“, heißt es in der Ratsvorlage.
Förderung von 20.000 Euro möglich
Die einzelnen Vereine können nun in einem Zeitraum von zehn Jahren (2018 bis 2027) ab Inkrafttreten dieser Richtlinie einen Antrag auf Förderung stellen. Der Beitrag, der gefördert werden kann, wird auf maximal 200.000 Euro pro Verein begrenzt, davon können bis zu 10 Prozent (also 20.000 Euro) von der Stadt gefördert werden. 50.000 Euro werden dafür jährlich im Haushalt bereit gestellt.

Die ersten Schützenvereine - Halberbracht, Altenhundem, Oberelspe und Oedingen - haben schon Anträge auf Unterstützung gestellt.
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