Falscher BKA-Beamter ergaunert fünfstelligen Euro-Betrag am Telefon

Lennestädter ausgebeutet


Topnews
 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Lennestadt. Ein 79-Jähriger hat am Montagnachmittag, 4. Februar, einen Betrug zu seinem Nachteil angezeigt. Er ist am Telefon auf einen falschen Polizeibeamten hereingefallen - und ließ sich um einen fünfstelligen Geldbetrag prellen.


Nach seinen Angaben hatte er zunächst Anrufe von einem angeblichen Polizeibeamten aus Lennestadt erhalten, der an einen „Kriminaldirektor des BKA“ in Wiesbaden verwies. Der angebliche BKA-Beamte rief dann mit einer 0090-Vorwahl bei dem Senior an.

Dieser erklärte, dass gegen den Geschädigten angeblich ein Strafverfahren in der Türkei laufen würde, bei dem er persönlich anwesend sein müsste. Ansonsten würde ein internationaler Haftbefehl gegen ihn wegen verschiedener Straftaten in Kraft gesetzt werden.
Unbekannter setzt Senioren unter Druck
Mit einer Kaution gab ihm der Anrufer die Möglichkeit, den Haftbefehl bei Abwesenheit zu vermeiden. Der Anrufer bedrängte dabei den Senior massiv, Stillschweigen über den Sachverhalt zu bewahren. Aufgrund des Drucks überwies der 79-Jährige einen fünfstelligen Geldbetrag auf ein deutsches Konto. Auch im Nachhinein kontaktierte der Anrufer ihn regelmäßig, aber es erfolgten keine weiteren Zahlungen. Bei der Anzeigenaufnahme klärte der zuständige Polizist den Geschädigten über die Betrugsmasche ausführlich auf.

Da immer wieder Betrüger versuchen, über das Telefon gezielt ältere Menschen mit dem sogenannten „Enkeltrick“ oder auch dem „Falschen Polizisten“ zu Zahlungen zu zwingen, weißt die Polizei daraufhin, dass nie die „richtige Polizei“ bei Bürgern anruft, um sensible Daten oder Zahlungen zu verlangen – auch nicht, wenn die Telefonnummer „110“ im Display steht.
Die Polizei fragt keine sensiblen Daten ab
Bei einem Anruf von Polizeibeamten sollten sich Angerufene die Telefonnummer des angeblichen Beamten geben lassen. Anschließend können sie so bei der Polizei vor Ort nachfragen, ob es den Polizisten wirklich gibt und ihn persönlich kontaktieren.

Zudem sollten Bürger nie sensible Daten oder Auskünfte über ihre Vermögensverhältnisse preisgeben und Geld an unbekannte Personen übergeben oder überweisen. Wer glaubt, dass ein „falscher Polizist“ oder ein anderer Trickbetrüger angerufen hat, sollte umgehend die Polizei über den Sachverhalt informieren.
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