EU-Datenschutz-Grundverordnung auch im Sportverein


 von Symbol Marla Rohrmann
© Symbol Marla Rohrmann

Lennestadt. Der Stadtsportverband Lennestadt möchte zur neuen EU-Datenschutzverordnung alle Mitglieder und Sportvereine auf Informationen hinweisen. Dazu gibt es eine entsprechende Webseite (siehe Link).


Welche Maßnahmen muss der Sportverein überhaupt ergreifen, um auf der sicheren Seite zu sein und welche Informationspflichten hat er? Muss mein Verein einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Wie sieht es mit den Gesundheitsdaten meiner Mitglieder aus?

Auf diese und weitere Fragen kennt das Vereinsportal VIBSS Online die Antworten. Zahlreiche rechtssichere Artikel und ein Infopapier zum kostenlosen Download machen Vorstände fit für die neue EU-Grundverordnung. 

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Was den Menschen in seiner Persönlichkeit schützen soll, stellt Vereine und Mitarbeiter vor zusätzliche Aufgaben. Auf Vereine, die gegen die neuen Vorgaben verstoßen, könnten hohe Bußgelder zukommen. Bei Rückfragen an den Stadtsportverband steht Lothar Schenk unter l.schenk@oedingen.de zur Verfügung.
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