Ermäßigungsanträge für Schmutzwassergebühr in Lennestadt

Beantragung bis Ende Februar


Symbolfoto von Pixabay
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Lennestadt. Die Stadtwerke Lennestadt weisen auf Folgendes hin: Anträge auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr in Bezug auf sogenannte „Wasserschwundmengen“ (Paragraph 4 Absatz 5 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren) sind bis Donnerstag, 29. Februar, zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.


Als „Wasserschwundmenge“ bezeichnet man den Teil des gemessenen Wasserverbrauchs, der nicht der öffentlichen Abwasseranlage wieder zugeführt wurde.

Ursächlich könnte z.B. ein Rohrbruch sein, bei dem Wasser im Mauerwerk versickert, oder betriebliche Produktionsprozesse, bei denen Wasser verbraucht bzw. verarbeitet wird (beispielsweise Bäckereien oder Metzgereien). Gleiche Regelung gilt für landwirtschaftliche Betriebe mit Großviehhaltung.

Antragsformular und Rückfragen: Katharina Schrage, Stadtwerke Lennestadt, Telefon 02723-608 667, E-Mail: k.schrage@lennestadt.de.

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