Elternbefragung zum Offenen Ganztag in Grundschulen in Lennestadt

Wenig Fragebögen beantwortet


 von © Syda Productions / lia
© © Syda Productions / lia

Lennestadt. Die Stadt Lennestadt fragt derzeit den Bedarf an Betreuung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2019/20 an den Grundschulen in Lennestadt ab. Hierzu sind Mitte April alle Eltern der jetzigen Klassen eins und zwei an den Grundschulen, die noch keine Ganztagsbetreuung haben, sowie die Eltern der Kinder, die im Jahr 2018 und 2019 eingeschult werden, angeschrieben worden.


Eltern, deren Kinder bereits die Schulverbünde in Altenhundem-Bilstein und Meggen-Maumke besuchen, haben keinen Fragebogen erhalten, da bereits schulintern zur Betreuung abgefragt worden ist. Sie können sich aber auch an der Befragung beteiligen. Der Fragebogen sowie weitere Informationen stehen online auf der Homepage der Stadt Lennestadt (siehe Link) zur Verfügung.

Für den Schulträger ist eine hohe Rücklaufquote der Fragebögen wichtig, um ein solides Ergebnis weitergeben zu können. Die derzeitige Quote von 35,6 Prozent der Fragebögen lässt noch einen großen Interpretationsspielraum zu. „Hat ein Großteil der Eltern der Grundschüler kein Interesse an einer Ganztagsbetreuung oder schlicht vergessen, den Fragebogen zurückzugeben?“, fragt die Stadtverwaltung. Auf jeden Fall besteht noch die Möglichkeit zur Rückgabe bis zum 4. Juni.
Kostenaufstellung der Betreuung
In dem Fragebogen wird ausschließlich der Betreuungsbedarf für den offenen Ganztag zu den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen abgefragt. Dazu gehört eine verbindliche Teilnahme des Kindes in der Schulzeit an fünf Tagen in der Woche bis 15 Uhr für mindestens ein Schuljahr mit einem verpflichtenden Mittagessen.

Derzeit erhebt die Stadt Lennestadt bei einem nachzuweisenden Elterneinkommen ab 20.000 Euro pro Jahr einen Elternbeitrag von 495 Euro (= 11 x 45 Euro) pro Kind im Schuljahr, Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 25 Prozent. Dazu kommt ein Betrag von 3 Euro pro Mittagessen.
Ergebnisbekanntgabe Ende Juni
Individuelle Absprachen zur Freistellung von der Teilnahme an der Betreuung sind auch heute schon mit Genehmigung der Schulleitung möglich. Alle anderen Betreuungsformen, wie „Schule von 8 bis 1“ oder „13plus“ sind nicht Gegenstand der Befragung, da deren Finanzierung anders geregelt ist.

Das Ergebnis der Elternbefragung wird in der Sitzung des Fachausschusses am 26. Juni vorgestellt. Danach wird auf politischer Ebene über die weitere Vorgehensweise diskutiert und entschieden werden müssen.
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