E-Scooter-Fahrer unter Betäubungsmitteln versucht zu flüchten

Polizeikontrolle


Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Altenhundem. Polizeibeamten ist am Dienstag, 31. Januar, gegen 0.50 Uhr ein E-Scooter-Fahrer auf der B 517 in Altenhundem aufgefallen. Er versuchte zu zu Fuß flüchten, scheiterte jedoch.



Der Mann hatte zunächst den Gehweg in Richtung Kirchhundem befahren, ohne eine funktionstüchtige Lichteinrichtung am E-Scooter zu haben. Daraufhin hielten die Polizisten den Mann an und kontrollierten ihn. Ein ausgeführter Drogenvortest wies ein positives Ergebnis auf. Als die Polizisten dem Fahrer das Ergebnis mitteilten, flüchtete dieser fußläufig in Richtung Hundemstraße.

Den eingesetzten Beamten gelang es, den Mann bereits nach wenigen Metern einzuholen und festzuhalten. Schließlich brachten sie den 20-Jährigen zur Polizeiwache, wo eine Blutproben-Entnahme folgte. Im Anschluss untersagten die Beamten die Weiterfahrt bis zu vollständigen Ausnüchterung und schrieben eine entsprechende Anzeige.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei der Teilnahme mit einem E-Scooter am Straßenverkehr die gleichen Regeln gelten wie für andere Kleinstfahrzeuge. Dazu gehört, dass die Benutzung des Gehwegs grundsätzlich nicht erlaubt ist, ebenso wenig wie das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Außerdem gelten die allgemein bekannten Promillegrenzen. Mehr: https://polizei.nrw/e-scooter

Artikel teilen: