E-Scooter-Fahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs

Anzeige fällig


Ein Versicherungskennzeichen wie hier im Bild hatte der Fahrer in Grevenbrück nicht. von Pixabay.com
Ein Versicherungskennzeichen wie hier im Bild hatte der Fahrer in Grevenbrück nicht. © Pixabay.com

Grevenbrück. Im Rahmen einer Streifenwagenfahrt ist Polizeibeamten am Montag, 25. April, gegen 12.35 Uhr ein 25-Jähriger am Bahnhofsplatz in Grevenbrück aufgefallen.


Er war mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs. Auf Nachfrage konnte der 25-Jährige auch keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Daher untersagten die Beamten die Weiterfahrt und schrieben eine Anzeige.

Die Polizei weist daraufhin: Wer mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter oder einem Segway am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und eine Auflistung aller Fahrzeuge, die ein solches Versicherungskennzeichen benötigen, finden Interessierte hier:

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