Denkmal des Monats Juli ist die Schule in Saalhausen

Architektur


 von Stadt Lennestadt
© Stadt Lennestadt

Saalhausen. Nicht nur Burgen, Kirchen und Fachwerkhäuser mit der Erbauungszeit vor 1900 sind erhaltenswerte Zeitzeugen der Baukultur. Die ehemalige Volksschule in Saalhausen ist mit ihrem Baujahr 1955 derzeit das jüngste Denkmal der Stadt Lennestadt.


Das im Jahr 1955 errichtete, von Architekt Paul Schneider-Esleben (1915 – 2005) aus Düsseldorf entworfene und von Heinz Mack künstlerisch gestaltete Schulgebäude mit tiefgezogenem asymmetrischem Satteldach, liegt am Rande des Dorfes Saalhausen ganz in der Nähe des Kur- und Bürgerhauses am Rande der schönen Parkanlagen des TalVITAL.

Ein Zitat aus der Denkmalwertbegründung von1992:

„Der Bau eines neuen Schulhauses in so moderner und außergewöhnlicher Form spricht für die Innovationsbereitschaft der Verantwortlichen in Saalhausen. Es spricht auch für deren Durchsetzungsvermögen, denn die Finanzierung eines Schulgebäudes das außerhalb der nordrhein-westfälischen Gestaltungsnorm entworfen worden war, wird nicht einfach gewesen sein. (…) Als das Land NRW 1961 in einem opulenten Band die Bilanz des Schulbaues veröffentliche, gehört die Schule in Saalhausen zu den besten und außergewöhnlichsten Beispielen.“
 von Stadt Lennestadt
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Der Bildhauer und Maler Heinz Mack (geb. 1931), dessen zentrales künstlerisches Thema das Licht ist; stellt seine Werke aktuell in Museen und Galerien in Deutschland, der Schweiz und Südkorea aus. Er hat mit der steilen Pyramide aus Beton, die ursprünglich als Zeiger für eine im Boden eingelassene Sonnenuhr diente, eine Spur seines Schaffens auch in Lennestadt hinterlassen.

Für die Erhaltung und Nutzung des Schulgebäudes sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Architekturgeschichte und künstlerische Gründe. In der guten Einpassung in die Landschaft sind auch städtebauliche Gründe für den Denkmalwert namhaft zu machen.

Die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Lennestadt erfolgte am 27. Juni 2012: Um für die jüngere Architekturgeschichte besonders beispielhafte Gebäude und künstlerische Werke - vorrangig der Jahre ab 1910 bis zur Entstehungszeit in den 1970er Jahren - dauerhaft zu erhalten, ist es die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Denkmalbehörden, durch die Unterschutzstellung von „jüngeren erhaltenswerten Zeitzeugen“ die Denkmalliste zu ergänzen.
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