Bußgeld bis zu 1000 Euro möglich

Stadt weist auf Verbot für Entsorgung häuslichen Abfalls in öffentlichen Mülleimern hin


 von Stadt Lennestadt
© Stadt Lennestadt

In öffentlichen Mülleimern sind zuletzt vermehrt häusliche Abfälle entsorgt worden - obwohl das ausdrücklich verboten ist. Darauf weist die Stadt Lennestadt per Pressemitteilung hin:


„Die öffentlichen Mülleimer in den Straßen sind aufgestellt worden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, den unterwegs anfallenden Müll an Ort und Stelle umweltgerecht zu entsorgen. Sie dienen nicht dem Zweck, auf bequeme und kostengünstige Weise Dinge loszuwerden, die eigentlich in den Hausmüll gehören. Aus diesem Grund weist die Stadt Lennestadt eindringlich darauf hin, dass die Entsorgung von Hausmüll ausschließlich über die Restabfallbehälter (graue Tonne) zu erfolgen hat. Eine anderweitige Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Lennestadt dar. Die illegale Entsorgung von Unrat in öffentliche Mülleimer kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft werden. Alle Informationen rund um das Thema Abfall sind auf der Homepage der Stadt (www.lennestadt.de) nachzulesen. Auch gibt es die Möglichkeit Sperrmüll etc. online anzumelden." (LP)
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