Bürgerbüro der Stadt Lennestadt versteigert Fundfahrräder

Online Gebote abgeben


Anika Ohm vom Bürgerbüro mit einem Fahrrad der Versteigerung. von Stadt Lennestadt
Anika Ohm vom Bürgerbüro mit einem Fahrrad der Versteigerung. © Stadt Lennestadt

Lennestadt. Immer wieder bekommt das Bürgerbüro der Stadt Lennestadt Fahrräder, die als Fundsache abgegeben, aber nicht von den Eigentümern abgeholt werden. Genau diese Fahrräder werden jetzt versteigert und können im Zeitraum von Montag, 17. Oktober, bis Freitag, 11. November, online angesehen werden.


Grundsätzlich können Fundsachen nach einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist durch den Finder beansprucht werden. In vielen Fällen verzichtet der Finder jedoch auf die Fundsache und sie verweilt im Rathaus.

Interessenten haben die Möglichkeit, die Gebote über die Homepage der Stadt Lennestadt abzugeben. Die Gebote müssen die Fundnummer, den Betrag, den Namen mit Anschrift und die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse des Bietenden enthalten.

Höchstgebot ergattert Fundsache

Die Gebote werden im Bürgerbüro ausgewertet. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Sofern es mehrere identische Höchstgebote für die gleiche Fundsache geben sollte, entscheidet die frühere Abgabe des Gebotes.

Bieter werden telefonisch oder per E-Mail informiert und können ihre Fundsache nach Terminabsprache und gegen Bezahlung im Bürgerbüro der Stadt Lennestadt abholen.

Sofern Verlierer bzw. Finder an den Fundfahrrädern noch Ansprüche geltend machen möchten, sollte dies bis Montag, 24. Oktober, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Lennestadt erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nicht mehr angemeldet werden.

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Lennestadt

Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt

Tel.: 02723 / 608 333

E-Mail: buergerbuero@lennestadt.de


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