Beschluss zum Bahnhof Meggen: Erneute Beschwerde beim Landrat

Anwalt: „Bedenken waren berechtigt“


Im Kreishaus ging erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Meggener Bahnhof ein. von Symbol Matthias Clever
Im Kreishaus ging erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Meggener Bahnhof ein. © Symbol Matthias Clever

Lennestadt/Meggen. Gegen den Beschluss des Rates der Stadt Lennestadt zum Verkauf des Grundstücks auf dem Gelände des alten Bahnhofs in Meggen ist erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Kreises Olpe eingelegt worden. Das berichtet der Lennestädter Rechtsanwalt Yannic Zimmermann in einer Pressemitteilung.


Nachdem der damalige Beschluss des Bauausschusses der Stadt Lennestadt aufgrund eines formalen Mangels aufgehoben worden war, hatte der Stadtrat am 2. September einen inhaltsgleichen Beschluss zum Verkauf des Grundstücks an einen Schweizer Investor gefasst (LokalPlus berichtete).
Verkehrswert unterschritten?
Rechtsanwalt Zimmermann schreibt: „Aus dem Schriftverkehr zwischen Landrat als dienstaufsichtsführender Stelle und dem Bürgermeister der Stadt Lennestadt ergibt sich, dass die in der ersten Beschwerde erwähnten Bedenken durchaus berechtigt waren. Ausführungen der Stadt Lennestadt zur Rechtfertigung einer deutlichen Unterschreitung des Verkehrswertes wurden als „unzureichend“ deklariert.

Der Schriftverkehr wurde allen Fraktionen des Stadtrates zugeleitet. Teile des Rates haben sich wider besseren Wissens zu einer erneuten, inhaltsgleichen Beschlussfassung hinreißen lassen und einen Beschluss gefasst, von dem sie hätten ausgehen können, dass dieser einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.“
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