Beschluss zum Bahnhof Meggen: Erneute Beschwerde beim Landrat
Anwalt: „Bedenken waren berechtigt“
- Lennestadt, 09.09.2020
Lennestadt/Meggen. Gegen den Beschluss des Rates der Stadt Lennestadt zum Verkauf des Grundstücks auf dem Gelände des alten Bahnhofs in Meggen ist erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Kreises Olpe eingelegt worden. Das berichtet der Lennestädter Rechtsanwalt Yannic Zimmermann in einer Pressemitteilung.
Der Schriftverkehr wurde allen Fraktionen des Stadtrates zugeleitet. Teile des Rates haben sich wider besseren Wissens zu einer erneuten, inhaltsgleichen Beschlussfassung hinreißen lassen und einen Beschluss gefasst, von dem sie hätten ausgehen können, dass dieser einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.“