Bebauungsplan wird im Ortskern von Altenhundem angepasst

Wohn- und Gewerbenutzung


Die Stadt Lennestadt passt den Bebauungsplan für den Ortskern von Altenhundem an. von Stadt Lennestadt
Die Stadt Lennestadt passt den Bebauungsplan für den Ortskern von Altenhundem an. © Stadt Lennestadt

Altenhundem. Die Stadt Lennestadt passt die baurechtlichen Grundlagen im Ortskern von Altenhundem auf die aktuellen Verhältnisse und Anforderungen an. Derzeit wird das Gebiet durch verschiedene Bebauungspläne gesteuert. Einige der getroffenen Festsetzungen seien heute nicht mehr umsetzbar.


Bürgermeister Stefan Hundt: „Es ergeben sich städtebaulich bedeutsame Veränderungen, insbesondere im Bereich der Hundemstraße. Durch die Bauleitplanung schaffen wir eine rechtssichere Steuerungsmöglichkeit.“ In dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll unter anderem der Gebietscharakter festgesetzt werden. Für den Ortskern bietet sich das neu eingeführte „Urbane Gebiet“ an. Dieses ermöglicht eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung.

Weiteres Ziel der Planung ist, die Möglichkeit für eine verdichtete Ausnutzung der Grundstücke etwa durch Abbruch oder Umnutzung von (Neben-)Gebäuden, zu schaffen. Bereits in den vergangenen Monaten hat sich die Vermehrung von leerstehenden Ladenlokalen abgezeichnet. In einem Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter der Fraktionen, dem Bürgermeister und dem Stadtmarketingverein Lennestadt, wurde beschlossen, dass gerade die Innenentwicklung in den Zentren zukunftssicher gefördert werden soll.
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Behördlich formuliert heißt das: Für beantragte Vorhaben, die den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes widersprechen, wird die Verwaltung die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 BauGB aussetzen (Zurückstellung) und dem Rat der Stadt Lennestadt gegebenenfalls später eine entsprechende Veränderungssperre (§§ 14, 16 BauGB) für den Bereich Bebauungsplan Nr. 179 Altenhundem „Ortskern III“ zur Entscheidung vorlegen.
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