Barrierefreiheit am Bahnhof Altenhundem beeinträchtigt: Aufzug defekt

LWL lehnt Fahrzeughilfe ab


  • Lennestadt, 21.05.2024
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Für Matthias Kapp ist der Altenhundemer Bahnhof eine unüberwindbare Hürde. von Kerstin Sauer
Für Matthias Kapp ist der Altenhundemer Bahnhof eine unüberwindbare Hürde. © Kerstin Sauer

Altenhundem. Inmitten der Bemühungen um barrierefreie Zugänge und erleichterte Mobilität steht der Bahnhof Altenhundem vor einer Hürde: Ein defekter Aufzug macht den stufenfreien Zugang vorübergehend - und das schon öfter - unmöglich (LokalPlus berichtete). Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, wie Matthias Kapp aus Altenhundem, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, bestätigt.


„Es ist seit Monaten ein Problem“, erklärt Matthias Kapp. Zur Teilhabe am öffentlichen Leben ist er auf funktionierende Aufzüge an Bahnhöfen angewiesen. In Altenhundem stand er schon öfter vor verschlossenen Aufzugtüren. So auch im Moment wieder.

Dabei ist der defekte Aufzug nicht nur in punkto Mobilität ein Ärgernis. Denn, so erklärt Matthias Kapp im Gespräch mit LokalPlus: „Ich möchte eine Fahrzeughilfe beantragen (siehe Infokasten). Der LWL verweigert mir das aber, da die Verkehrsanbindung mit dem Bahnhof vor Ort ja scheinbar gewährleistet ist.“ Theoretisch ja - praktisch nicht, denn ohne Aufzug kann der Rollstuhlfahrer die Züge nicht nutzen... Und zwar schon seit Monaten.

 von Kerstin Sauer
© Kerstin Sauer

Der Aufzug, der vom Busbahnhof zur Unterführung am Bahnhof Altenhundem führt, ist aufgrund eines Wasserschadens außer Betrieb. Obwohl die notwendigen Ersatzteile umgehend bestellt worden seien, habe sich die Lieferung unerwartet verzögert, antwortete ein Bahnsprecher auf LokalPlus-Anfrage.

In der Zwischenzeit seien neue Dächer an den Aufzügen installiert und der Schacht abgedichtet worden. Der Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bleibt aber vorerst versperrt.

Begrenzte Alternativen

Die Deutsche Bahn (DB) geht davon aus, dass die Reparatur des Aufzugs in den kommenden Tagen erfolgen wird. Doch bis dahin stehen Bahnreisenden mit eingeschränkter Mobilität lediglich begrenzte Alternativen zur Verfügung.

„Ein stufenfreier Zugang ist momentan nur an benachbarten Bahnhöfen möglich“, so ein Bahnsprecher. Das erschwert die Reiseplanung für betroffene Personen erheblich.

Um Reisenden dennoch Unterstützung zu bieten, informiert die DB laut des Bahnsprechers über verschiedene Kanäle über die Verfügbarkeit von Aufzügen. Über die Webseite www.bahnhof.de sowie die App „DB Bahnhof live“ können Bahnkunden in Echtzeit einsehen, welche Aufzüge im Einsatz sind und ob Störungen vorliegen.

Langfristiger Austausch geplant

Zusätzlich steht die 3-S-Zentrale sowie die Mobilitätsservicezentrale per Tel.: 030/65 21 28 88 oder E-Mail: msz@deutschebahn.com zur Verfügung, um Auskünfte über die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen zu geben.

„Langfristig plant die DB den Austausch der Aufzüge am Bahnhof Altenhundem, um eine nachhaltige Barrierefreiheit zu gewährleisten“, so ein Bahnsprecher. Konkrete Termine für diese Maßnahme könne er noch nicht nennen.

Eine Aussage, die Matthias Kapp im Moment nicht hilft: Wann er wieder mit der Bahn fahren kann, steht in den Sternen. Nun will er mit Hilfe des VdK vor dem Sozialgericht klagen.

Fahrzeughilfe für Menschen mit Behinderungen


Menschen mit Behinderungen, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, können Leistungen zur Mobilität erhalten. Diese umfassen Beförderungsdienste und Unterstützung für ein Kfz.

Voraussetzungen:

  • Wesentliche Teilhabeeinschränkung an der Gemeinschaft.
  • Notwendigkeit eines Kfz zur Teilhabe (z.B. Fahrten zu Freizeitaktivitäten).
  • Unzumutbarkeit oder wirtschaftliche Unvernunft eines Beförderungsdienstes.
  • Fähigkeit, das Kfz selbst zu führen oder durch einen Dritten fahren zu lassen.


Umfang der Leistungen:


  • Zuschuss für Kauf eines neuen oder gebrauchten Kfz.
  • Kosten für erforderliche Zusatzausstattung oder Umbauten (z.B. Handgas, Handbremse).
  • Instandhaltungskosten (etwa Reparaturen).
  • Laufende Betriebskosten (etwa Benzin, Versicherung).
  • Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen können sich von der Kfz-Steuer befreien lassen.
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