Anmeldung der Lernanfänger Schuljahr 2024/2025 in Lennestadt

Fünf Grundschulen an acht Standorten


Symbolfoto. von Pixabay
Symbolfoto. © Pixabay

Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind, werden am 1. August 2024 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei.


Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist. Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2018 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.

Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Neben einer Betreuung bis 13 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung.

Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:

GS Grevenbrück, Montag 23. und Mittwoch, 25. Oktober, nach persönlicher Terminabsprache

GV Elspe-Oedingen, Montag, 23., bis Freitag, 27.Oktober, nach persönlicher Terminabsprache

GS Saalhausen, Donnerstag, 2. November, 12 bis 15 Uhr, Freitag, 3. November, 8 bis 12 Uhr

GV Meggen-Maumke, Montag, 25. September, 9 bis 14 Uhr, Mittwoch, 27. September, 9 bis 15 Uhr, Donnerstag, 28. September, 8 bis 14 Uhr

GV Altenhundem-Bilstein, Montag, 30. und Dienstag,31. Oktober, Montag, 6. bis Donnerstag, 9. November, Montag, 13. und Dienstag, 14. November, jeweils von 8 bis 11.30 Uhr

Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.

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