Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2021/2022 in Lennestadt

Termine im Oktober und November


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Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren sind, werden am 1. August 2021 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden.


Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist.

Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2015 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.
Fünf Grundschulen an acht Standorten
Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Neben einer Betreuung bis 13 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht an der Agatha-Schule in Altenhundem, an der Oene-ElspeTal-Schule in Elspe und Oedingen und an der Franziskus-Schule in Meggen und Maumke auch für Schüler aus anderen Ortsteilen die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung.
Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:
Grundschule Grevenbrück: 2., 5., 9. und 11. November
Grundschulverbund Elspe-Oedingen: 26. und 27. Oktober
Grundschule Saalhausen: 5. und 7. Oktober
Grundschulverbund Meggen-Maumke: 2., 4. und 5. November
Grundschulverbund Altenhundem-Bilstein: 2. bis 12. November (nicht am 6. November)
Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.
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